8233 Aufrufe 8233
    Anzeige

    Breaking News: Patent-Meldung für InnoCan Pharma?!

    Das zuletzt gemeldete LPT-Patent für Indien war offenbar ausschlaggebend für die Entscheidung des größten Aktionärs von InnoCan Pharma, Tamar Innovest, ihr Investment in InnoCan Pharma* (WKN: A2PSPW) aufzustocken!

    Breaking News: Patent-Meldung für InnoCan Pharma?!

    Welche Sensation sich hinter Tamar versteckt finden sie HIER! Kurz danach hat sie tatsächlich weiteres Kapital in das Unternehmen investiert (Link). Werden alle Papiere in Aktien umgewandelt, wird Frau Parasol 10,3 Mio. mehr InnoCan Pharma* (WKN: A2PSPW) in ihrem Depot haben und ihren Anteil auf über 60 Mio. Aktien, das sind über 20%, heben! Heute ein weiteres Patent:

    – Anzeige – Interessenkonflikte und Disclaimer beachten – Advertorial/Werbung [Auftraggeber: InnoCan Pharma* (WKN: A2PSPW)] –

    Innocan Pharma First Granted Patent in Mexico for its Topical Pain Relief

    InnoCan Pharma* (WKN: A2PSPW), ein Pionier der Pharma- und Biotechnologiebranche, gibt bekannt, dass das mexikanische Patentamt die Patentanmeldung des Unternehmens für seine firmeneigene Technologie zur topischen Schmerzlinderung erteilt hat.

    Dieses Patent umfasst eine bahnbrechende Formulierung, die eine einzigartige Mischung aus Cannabidiol und Mineralien enthält und so eine schnell wirkende, gezielte Schmerzlinderung ermöglicht. Klinische Studien haben eine spürbare Schmerzlinderung innerhalb von 20 Minuten nach der Anwendung gezeigt.

    Die mexikanische Patentzulassung ergänzt bereits erteilte Patente in den USA, Russland und der Ukraine und ergänzt ein wachsendes Portfolio anhängiger Patentanmeldungen in verschiedenen Ländern weltweit. Diese Entwicklung verschafft Innocan einen frühen und strategischen Zugang zu den lateinamerikanischen Märkten.

    News Fazit:

    Der Umsatz der “Rezeptfrei”-Abteilung von InnoCan Pharma* (WKN: A2PSPW), vorwiegend erzielt durch die Tochterfirma BI Sky Global, stieg 2024 stieg, im Vergleich zu 23, um 114,6 % auf 29,4 Millionen US$ (~42 Mio. CAD), der Bruttogewinn stieg im Jahresvergleich um 118 % auf 26,2 Millionen US$. Das neue Patent wird diese Abteilung von InnoCan Pharma* (WKN: A2PSPW) weiter stärken.

    Investoren lieben Patente und darum glauben wir auch, dass diese News ein positives Echo erzeugen und die Umkehrbewegung einleiten wird!

    Meinung Redaktion

    Steile Umsatzkurve

    “Rezeptpflichtig” – LPT-CBD Kurzbeschreibung

    Das Medikament von InnoCan Pharma* (WKN: A2PSPW), genannt LPT-CBD, verbleibt nach einer einzigen Injektion wochenlang im Körper, zeigt keine Nebenwirkungen und hat seine schmerzstillende Wirkung in zahlreichen Tiermodellen bewiesen.

    InnoCan Pharma* (WKN: A2PSPW) hat kürzlich ein erfolgreiches Pre-IND-Meeting mit der FDA abgeschlossen, bei dem vereinbart wurde, dass LPT-CBD gemäß dem Zulassungsverfahren 505 (b) (2) eingereicht werden kann, bis eine vergleichende wissenschaftliche Bewertung mit dem gelisteten Medikament vorliegt. Bei diesem Verfahren kann das Unternehmen auf vorhandene präklinische Daten eines gelisteten zugelassenen Medikaments zurückgreifen, was einen deutlich vereinfachten und beschleunigten Entwicklungsprozess bedeutet! Parallel dazu strebt das Unternehmen die FDA-Zulassung von LPT-CBD als Tierarzneimittel an, nachdem es bereits einen Gebührenerlass und eine INAD-Nummer von der FDA erhalten hat.

    INNOCAN PHARMA CORP.*

    WKN: A2PSPW CSE: INNO


    MIT EINEM KONTO BEI SMARTBROKER KÖNNEN SIE DIESE AKTIE AB 0 EURO HANDELN. – EIN BROKERWECHSEL ZAHLT SICH OFT AUS!

    Dass die LPT-Therapie (eine subkutane Injektion monatlich) von InnoCan Pharma* (WKN: A2PSPW) bei arthritischen Schmerzen ein gut wirksames Medikament ist, hat das Publikum bereits aus den Ergebnissen präklinischer Tierversuche erfahren. Der Zustand von Eseln, Ziegen und Hunden, die nicht mehr mobil waren, verbesserte sich durch die entzündungshemmende Wirkung drastisch. Man befindet sich bereits auf den FDA-Zulassungspfad!

    Der Konkurrenz überlegen

    Das von InnoCan Pharma* (WKN: A2PSPW) entwickelte Medikament, muss nur einmal monatlich verabreicht werden – das ist ein Punkt bei dem man Alle schlägt! Aber es gibt noch m,ehr:

    Behandlungsbeispiel:

    Trotz der Verabreichung von Schmerzmitteln fand die Eselin Miri keine Entlastung und konnte sich nicht mehr bewegen, sodass ihren Pflegern empfohlen wurde, sie einzuschläfern. In einem Akt des Mitgefühls wurde der Eselin eine Injektion mit Liposom-CBD verabreicht. Die Wirkung trat sofort ein, und Miri wurde wieder aktiv und streute auf dem Bauernhof umher. Nach der Liposom-CBD-Injektion konnte Miri wieder laufen und sich bewegen, wie es vor der Hufrehe der Fall gewesen war.

    Die LPT-Therapie wirkt. In der Vergangenheit waren es zahlreiche Hunde und Ziegen, die durch die beinahe wundertätige Wirkung wieder mobil wurden. Aber dieses Esel-Beispiel erachten wir als noch signifikanter, da es belegt, dass durch die LPT-Therapie die Mobilität wieder hergestellt wird.

    Langzeitwirkung ohne Abstriche:

    In zwei laufenden Fällen zeigten Hunde, die an Osteoarthritis litten und mit LPT-CBD behandelt wurden, nachdem sie auf nichtsteroidale Antirheumatika (NSAIDs) und orales CBD nicht reagiert hatten, eine spürbare Schmerzlinderung, eine deutlich verbesserte Beweglichkeit und ein deutlich gesteigertes Wohlbefinden. Beide Hunde blieben 2 bzw. 2,5 Jahre lang bei der LPT-CBD-Behandlung, nachdem ihre Besitzer von einer deutlichen Verbesserung ihrer Lebensqualität berichteten.

    Warum es funktionieren kann

    Die entzündungshemmende Wirkung von CBD ist bekannt aber üblicherweise wird das CBD vom Organismus binnen weniger Stunden wieder ausgeschieden, sodass es die Wirkung nicht voll entfalten kann. Mit der LPT-CBD-Injektion kann ein CBD Level im Körper aufrecht erhalten werden – dieser ist offenbar für die sensationelle Wirkung bei der Bekämpfung von Arthritis-Schmerzen und auch anderen Anwendungen verantwortlich.

     

    FAZIT:

    Wir denken, dass es nicht schwer fällt, das gewaltige Potential, das in InnoCan Pharma* (WKN: A2PSPW) steckt, zu erkennen. Ein Investment könnte Gewinne erzielen, die außerhalb der allgemeinen Vorstellungskraft liegen.


    Hinweis – Disclaimer   

    Diese Mitteilung ist eine Marketingmitteilung.

    Diese Mitteilung wurde ausschließlich zu Informationszwecken erstellt und stellt weder eine Empfehlung, Finanzanalyse noch eine Anlageberatung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) in Deutschland oder des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2018 (WAG 2018) in Österreich dar. Sie dient der allgemeinen Information und richtet sich an erfahrene sowie risikobewusste Anleger.

    Die hierin enthaltenen Informationen beruhen auf von bullvestor Medien GmbH als zuverlässig erachteten Quellen, jedoch kann keine Gewähr für deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernommen werden. Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Einschätzungen stellen die subjektive Meinung der Ersteller dar und können sich jederzeit ändern, ohne dass dies gesondert bekannt gegeben wird. Historische Wertentwicklungen oder Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Ergebnisse, und solche Aussagen können erhebliche Unsicherheiten und Risiken beinhalten, weshalb tatsächliche Ergebnisse wesentlich von beschriebenen Szenarien abweichen können.

    Anleger sollten vor jedem Investment ihre finanzielle Situation und ihre Risikotoleranz sorgfältig prüfen und gegebenenfalls eine unabhängige Beratung in Anspruch nehmen, nicht aber diese Mitteilung zur Grundlage einer Investmententscheidung machen.

    Die folgende Offenlegung erfolgt ausschließlich aus Vorsichtsgründen und dient der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen für den Fall, dass diese Mitteilung entgegen des ausdrücklichen obigen Hinweises dennoch als eine Anlageempfehlung aufgefasst werden sollte:

    1. Identität des Verbreiters gemäß Art. 20 MAR iVm Art. 2 der delVO (EU) 2016/958

    Diese Mitteilung wurde von Helmut Pollinger für die bullvestor Medien GmbH erstellt und von dieser veröffentlicht.

    1. Offenlegung von Interessenkonflikten gemäß Art. 20 MAR iVm Art. 5 delVO (EU) 2016/958

    Die bullvestor Medien GmbH handelt im Auftrag der InnoCan Pharma* (WKN: A2PSPW)und erhielt für die Erstellung und Verbreitung dieser Mitteilung von derInnoCan Pharma* (WKN: A2PSPW) eine Vergütung. Zudem besteht zwischen bullvestor Medien GmbH und der InnoCan Pharma* (WKN: A2PSPW) eine laufende Geschäftsbeziehung.

    Die Veröffentlichung dieser Mitteilung dient dazu, die Marktaktivität für die Aktie von InnoCan Pharma* (WKN: A2PSPW) zu erhöhen, was wirtschaftliche Vorteile für den Auftraggeber der Veröffentlichung sowie verbundene Parteien mit sich bringt.

    Aufgrund dieser angeführten Umstände liegen bei der bullvestor Medien GmbH Interessenskonflikte vor, weshalb die Objektivität der veröffentlichten Mitteilung nicht zugesichert werden kann. Anleger sollten die dargestellten Interessenkonflikte sowie das daraus resultierende Risiko einer Beeinflussung der Objektivität der Informationen, die in dieser Mitteilung enthalten sind, in ihre Anlageentscheidung einbeziehen.

    Medieninhaber & Herausgeber:
    bullVestor Medien GmbH
    4300 Sankt Valentin, Gutenhofen 4
    Tel: +43 7435 540 77

    Firmenbuchnummer: FN 275279y
    UID- Nummer: ATU 62435644
    LEI: 549300IB9WNO0P0OFS60

    Geschäftsführer/Alleingesellschafter: Helmut Pollinger

    Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV: Helmut Pollinger

     


    bullvestor
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Den bullVestor Börsenbrief gibt es erfolgreich seit 2005. Helmut Pollinger ist in der Microcap-Szene sehr bekannt und hat bereits zahlreiche Erfolgsunternehmen identifiziert. Sein Börsenbrief zeichnet sich insbesondere durch Helmuts Expertise im Rohstoff- und Technologiesektor aus. So entdeckte er als einer der ersten Erfolgsstories wie Moto Goldmines (Übernahme durch einen Major um rund 500 Mio. kanadische Dollar) oder Exeter Resource (Spin-Out Übernahme um 414 Mio. kanadische Dollar).
    Mehr anzeigen

    Verfasst von bullvestor
    Breaking News: Patent-Meldung für InnoCan Pharma?! Das zuletzt gemeldete LPT-Patent für Indien (Link) war offenbar ausschlaggebend für die Entscheidung das größten Aktionärs von InnoCan Pharma* (WKN: A2PSPW), Tamar Innovest ihr Investment in InnoCan Pharma* (WKN: A2PSPW) aufzustocken! Welche Sensation sich hinter Tamar versteckt finden sie HIER! Kurz danach hat sie tatsächlich weiteres Kapital in das Unternehmen investiert (Link). Werden alle Papiere in Aktien umgewandelt, wird Frau Parasol 10,3 Mio. mehr InnoCan Pharma* (WKN: A2PSPW) in ihrem Depot haben und ihren Anteil auf über 60 Mio. Aktien, das sind über 20%, heben! Heute ein weiteres Patent: