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    Es geht um die Wurst beim Bundesverwaltungsgericht

    Für Sie zusammengefasst
    • Wursthülle und Clips: Zählen sie zur Füllmenge?
    • Eichamt verhängte Verkaufsverbot wegen Füllmenge.
    • OVG Münster sah Wursthülle als Teil der Menge an.
    Es geht um die Wurst beim Bundesverwaltungsgericht

    LEIPZIG (dpa-AFX) - Um die Wurst geht es vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig. Der 8. Senat beschäftigt sich mit der Frage, ob die nicht essbare Wursthülle und Verschlussclips zur Füllmenge von fertig verpackten Würsten zählen. Eine Entscheidung soll noch am Nachmittag verkündet werden.

    Im konkreten Fall hatte das Eichamt Nordrhein-Westfalen ein Verkaufsverbot für Leberwurst einer Produktionsfirma aus dem Kreis Warendorf verfügt, nachdem bei Stichproben einmal 2,3 und 2,6 Gramm zu wenig der Wurst festgestellt worden war. Auf der Verpackung war als Füllmenge 130 Gramm angegeben worden - Die Hülle und die Abbinder für die Wurstenden wurden dabei aber mitberechnet.

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    In der Vorinstanz hatte das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster diese Praxis als rechtskonform angesehen. Die Richter hatten begründet, dass unter Füllmenge fertig verpackter Würste die Erzeugnismenge zu verstehen sei, zu der auch die nicht essbare Wurstpelle und Verschlussteile gehörten. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen.

    In der mündlichen Verhandlung äußerten die höchsten deutschen Verwaltungsrichter aber Zweifel: "Nach der vorläufigen Überlegung können wir dem OVG nicht ganz folgen", sagte die Vorsitzende des 8. Senats, Ulla Held-Daab. Demnach müsse die Nettofüllmenge das angeben, was in der Verpackung drin sei. Der Senat hob die Aspekte des Verbraucherschutzes, der Transparenz und den Schutz vor Irreführung hervor./jan/DP/mis

     

    Zusätzliche Unternehmensinformationen zur Nestle Aktie

    Die Nestle Aktie wird zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Nachricht mit einem Plus von +0,27 % und einem Kurs von 75,26 auf Tradegate (06. Mai 2025, 13:06 Uhr) gehandelt.

    Auf 7 Tage gesehen hat sich der Kurs der Nestle Aktie um -3,96 % verändert. Der Verlust auf 30 Tage beträgt -4,15 %.

    Die Marktkapitalisierung von Nestle bezifferte sich zuletzt auf 228,02 Mrd..






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