Offener Immobilienfonds

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    Klage auf Schadensersatz: Anleger des UniImmo Wohnen ZBI wehren sich

    Erstmals hat in Deutschland ein Investor eines offenen Immobilienfonds den Emittenten auf Schadensersatz verklagt. Es könnte zu einem Musterverfahren kommen. So sichern auch sie ihre Chancen.

    Offener Immobilienfonds - Klage auf Schadensersatz: Anleger des UniImmo Wohnen ZBI wehren sich

    Es kommt Bewegung in den Fall des umstrittenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI, dessen Anleger zumeist auf hohen Verlusten sitzen. Erstmals hat ein Anleger den Emittenten des Fonds, ZBI, auf Schadensersatz verklagt. Die Klage stützt sich auf eine Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth aus dem Februar (Az. 4 HK 0 5879/24).

    Damals hatte das Gericht entschieden, dass die Risikoeinstufung des Fonds zu gering gewählt wurde.  Tatsächlich war der Fonds im sogenannten Basisinformationsblatt (PRIIP) in den Risikoklassen 2 und 3 von insgesamt sieben relativ niedrig eingestuft worden. Anlegern wurde damit signalisiert, dass die Anlage sicher sei und nur ein geringes Risiko beinhaltet. Der UniImmo Wohnen ZBI hatte jedoch im Juni 2024 auf einen Schlag um 17 Prozent abgewertet und somit seinen Anlegern einen Schaden von insgesamt 880 Millionen Euro beschert.

    Wer nicht auf die Rücknahme seiner Anteile durch die Fondsgesellschaft warten kann und über die Börse verkauft, erzielt einen nochmal deutlich niedrigeren Erlös, da der Börsenkurs stark unter dem von der Fondsgesellschaft berechneten inneren Wert (NAV) notiert. So können Verluste bis zu einem Drittel des angelegten Kapitals zustande kommen. Die nun eingereichte Klage richtet sich erstmals gegen den Fondsmanager ZBI. Sie fordert Schadensersatz für einen Kläger, der rund 10.000 Euro in dem Fonds angelegt hatte.

    Lassen Sie hier kostenlos und unverbindlich prüfen, ob Sie Anspruch auf Schadensersatz für Verluste mit offenen Immobilienfonds haben.

    Von dem Verfahren wird abhängen, ob viele tausend Anleger ebenfalls Chance auf Rückzahlung ihres Geldes haben. Denn im Rahmen der Klage wird zudem ein Antrag auf Eröffnung eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gestellt. Entspricht das Gericht diesem Antrag, so könnte es zu einem Musterverfahren kommen, in dem geschädigte Anleger des UniImmo Wohnen ZBI ihre Schadensersatzforderung effektiv und ohne großes Kostenrisiko geltend machen könnten. Sie müssten nämlich nicht selbst klagen, sondern könnten ihre Ansprüche – zu deutlich geringeren Kosten – in dem Musterverfahren anmelden.

    Die Klage könnte somit der Beginn einer Prozesswelle auch gegen andere offene Immobilienfonds sein. Denn etliche von ihnen sind ebenfalls in niedrige Risikoklassen eingestuft.  Laut einem Gutachten des angesehenen Immobilienexperten Stefan Loipfinger könnte sich bei diversen Fonds ein massives Abwertungsrisiko aufgrund von zu optimistischen Immobilienbewertungen ergeben.

    Anleger, die den UniImmo Wohnen ZBI oder andere offene Immobilienfonds gekauft haben, sollten prüfen lassen, ob sie Chancen auf Schadensersatz haben und welches Vorgehen in ihrem Fall sinnvoll ist. Diese Prüfung ist kostenlos und unverbindlich bei der Interessengemeinschaft Widerruf möglich.  

    Roland Klaus, IG Widerruf



    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Offener Immobilienfonds Klage auf Schadensersatz: Anleger des UniImmo Wohnen ZBI wehren sich Erstmals hat in Deutschland ein Investor eines offenen Immobilienfonds den Emittenten auf Schadensersatz verklagt. Es könnte zu einem Musterverfahren kommen. So sichern auch sie ihre Chancen.