EQS-News

    781 Aufrufe 781 0 Kommentare 0 Kommentare

    CureVac erhält weitere positive Entscheidung zur Patentgültigkeit vom Europäischen Patentamt im laufenden Rechtsstreit mit BioNTech SE

    Für Sie zusammengefasst
    • CureVac erhält positive Entscheidung zu Patent EP 4 023 755
    • Einspruch von BioNTech weitestgehend zurückgewiesen
    • Anhörung zur Patentverletzung am 1. Juli 2025 angesetzt

    Emittent / Herausgeber: CureVac / Schlagwort(e): Patent
    CureVac erhält weitere positive Entscheidung zur Patentgültigkeit vom Europäischen Patentamt im laufenden Rechtsstreit mit BioNTech SE

    15.05.2025 / 22:10 CET/CEST
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


    CureVac erhält weitere positive Entscheidung zur Patentgültigkeit vom Europäischen
    Patentamt im laufenden Rechtsstreit mit BioNTech SE

    • Europäisches Patentamt weist den im Dezember 2023 von BioNTech SE, Pfizer Inc., und anderen eingelegten Einspruch gegen die Gültigkeit von EP 4 023 755 B1 weitestgehend zurück und hält Patent in geänderter Form aufrecht
    • Anhörung zur Verletzung von EP 4 023 755 B1 und EP 3 708 668 B1 für den 1. Juli 2025 vor dem Landgericht Düsseldorf angesetzt; Gültigkeit des Patents EP 3 708 668 B1 wurde im März 2025 in geänderter Form bestätigt

    TÜBINGEN, Deutschland/BOSTON, USA – 15. Mai 2025 – CureVac N.V. (Nasdaq: CVAC) („CureVac“), ein globales Biotech-Unternehmen, das eine neue Medikamentenklasse auf Basis von Messenger-Ribonukleinsäure (mRNA) entwickelt, gab heute bekannt, dass das Europäische Patentamt (EPA) das europäische CureVac-Patent EP 4 023 755 B1 in geänderter Form aufrechterhalten hat. Die Anpassungen präzisieren nochmals den Schutzbereich des Patents. Diese Entscheidung stellt bereits die zweite positive Gültigkeitsentscheidung des EPA für CureVac dar. Im März wurde die Gültigkeit des Patents EP 3 708 668 B1 ebenfalls mit Änderungen bestätigt.

    Im Anschluss an die heutige Anhörung hat die Einspruchsabteilung des EPA den Einspruch weitestgehend zurückgewiesen und das Patent in angepasster Form aufrechterhalten.

    Diese Entscheidung stellt einen weiteren wichtigen Schritt im laufenden Rechtsstreit zwischen CureVac und BioNTech in Deutschland dar. Der Streit betrifft insgesamt sechs Schutzrechte. Mit der Aufrechterhaltung des Patents EP 4 023 755 B1 wird das Landgericht Düsseldorf prüfen, ob das Patent in der geänderten Fassung verletzt wurde. Wie auch bei EP 3 708 668 B1 ist eine Anhörung zur Frage der Patentverletzung vor dem Landgericht Düsseldorf für den 1. Juli 2025 angesetzt; eine Entscheidung wird zu einem späteren Zeitpunkt erwartet. Eine positive Entscheidung hinsichtlich der Verletzung beider oder eines der Patente würde ein Verfahren zur Festsetzung des Schadensersatzes vor demselben Gericht auslösen.

     

    Zusätzliche Unternehmensinformationen zur CureVac Aktie

    Die CureVac Aktie wird zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Nachricht mit einem Plus von +2,81 % und einem Kurs von 3,115 auf Lang & Schwarz (15. Mai 2025, 22:13 Uhr) gehandelt.

    Auf 7 Tage gesehen hat sich der Kurs der CureVac Aktie um -1,42 % verändert. Der Gewinn auf 30 Tage beträgt +23,56 %.

    Die Marktkapitalisierung von CureVac bezifferte sich zuletzt auf 1,06 Mrd..

    Seite 1 von 3 




    EQS Group AG
    0 Follower
    Autor folgen

    Verfasst von EQS Group AG

    EQS-News CureVac erhält weitere positive Entscheidung zur Patentgültigkeit vom Europäischen Patentamt im laufenden Rechtsstreit mit BioNTech SE Emittent / Herausgeber: CureVac / Schlagwort(e): Patent CureVac erhält weitere positive Entscheidung zur Patentgültigkeit vom Europäischen Patentamt im laufenden Rechtsstreit mit BioNTech SE 15.05.2025 / 22:10 CET/CEST Für den Inhalt der …