NextGen Digital schließt zweite Tranche der nicht vermittelten Privatplatzierung von Sonder-Warrants und Stammaktien ab
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Fredericton, New Brunswick – 16. Mai 2025 / IRW-Press / NextGen Digital Platforms Inc. (CSE:NXT) (OTCQB:NXTDF) (FWB:Z12) („NextGen“ oder das „Unternehmen“) gibt im Anschluss an seine Pressemitteilungen vom 1. April 2025 und 29. April 2025 sowie vom 8. Mai 2025 bekannt, dass das Unternehmen die zweite Tranche (die „zweite Tranche“) seiner zuvor angekündigten nicht vermittelten Privatplatzierung (das „Angebot“) abgeschlossen hat. Im Rahmen der zweiten Tranche emittierte das Unternehmen 3.393.100 Sonder-Warrants (die „Sonder-Warrants“) und 440.000 Stammaktien (die „Stammaktien“) (zusammen die „Wertpapiere“) zum Preis von 0,30 $ pro Wertpapier und erzielte damit einen Bruttoerlös von 1.149.930,10 $.
Das Unternehmen plant, nächste Woche eine dritte und letzte Tranche des Angebots abzuschließen.
Im Zusammenhang mit der zweiten Tranche zahlte das Unternehmen an berechtigte Vermittler Vermittlungsprovisionen in Höhe von 41.845,31 $ in bar und 131.244 Stammaktienkaufwarrants (die „Vermittler-Warrants“). Jeder Vermittler-Warrant kann innerhalb eines Zeitraums von 24 Monaten zum Erwerb einer Stammaktie des Unternehmens zu einem Ausübungspreis von 0,30 $ pro Aktie ausgeübt werden.
Jeder Sonder-Warrant wird automatisch und ohne zusätzliches Entgelt in eine Stammaktie des Unternehmens (eine „Aktie“) umgewandelt, und zwar an dem Datum, das früher eintritt: (i) dem Datum, das drei Geschäftstage nach dem Datum liegt, an dem das Unternehmen bei der Wertpapieraufsichtsbehörde einen Prospektnachtrag zu einem Kurzform-Basisprospekt einreicht, der die Verteilung der den Sonder-Warrants zugrunde liegenden Aktien qualifiziert (der „Prospektnachtrag“), und (ii) dem Datum, das vier Monate und einen Tag nach Abschluss des Angebots liegt.
Das Unternehmen wird alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen unternehmen, um den Prospektnachtrag innerhalb von 60 Tagen nach Abschluss des Angebots (ausschließlich des Datums des Abschlusses) einzureichen, wobei jedoch nicht gewährleistet werden kann, dass der Prospektnachtrag vor Ablauf der gesetzlichen viermonatigen Haltefrist bei den Wertpapieraufsichtsbehörden eingereicht wird.