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    Prozess um Datensicherheit bei Bahn-App DB Navigator beginnt

    Für Sie zusammengefasst
    • Klage gegen DB Navigator wegen Datensicherheit gestartet.
    • Deutsche Bahn verteidigt sich: Daten werden rechtmäßig genutzt.
    • Kläger fordert Stopp der Tracking-Cookies ohne Einwilligung.
    Prozess um Datensicherheit bei Bahn-App DB Navigator beginnt

    FRANKFURT (dpa-AFX) - Sind die persönlichen Daten von Bahnkunden in der Handy-App DB Navigator sicher? Mit dieser Frage beschäftigt sich das Landgericht Frankfurt ab Montag (11.30 Uhr). Mit einer Zivilklage (Az.: 2-25 O 209/22) bemängelt der Netzaktivist und Künstler "padeluun", dass die Anwendung mit Hilfe nicht abwählbarer sogenannter Tracker zahlreiche persönliche Informationen an Dienstleister wie Google oder Adobe weitergebe. Nutzer könnten sich dagegen nicht wehren.

    Die Deutsche Bahn weist die Vorwürfe im Vorfeld des Prozesses zurück: Die gesetzlichen Regelungen würden eingehalten und die Daten nur für eigene Zwecke und nicht für unzulässiges Marketing eingesetzt. Die Zusammenarbeit mit "sorgfältig ausgewählten und vertraglich gebundenen Dienstleistern" sei notwendig, um die Dienste des Navigators verlässlich anbieten zu können.

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    Fast 80 Millionen Downloads

    Laut Bahn liefert der Navigator vor und während der Fahrt verlässliche Informationen zu Verbindungen, Preisen und Angeboten sowie Umsteigezeiten, Fahrplananpassungen oder Reservierungsänderungen. Auch Tickets können über die Mobilanwendung gekauft werden, die bereits fast 80 Millionen Mal heruntergeladen worden sei.

    Der Kläger ist Vorsitzender des Bielefelder Vereins "Digitalcourage" und bemängelt zusätzlich, dass Kunden des staatlichen Grundversorgers Deutsche Bahn am Navigator kaum vorbeikommen. Manche Services seien ohne die App nicht verfügbar. Er sagt: "Wer reisen will, wird zur App gezwungen - und wer die App nutzt, wird ausgespäht. Das ist Digitalzwang und Datenmißbrauch." Ziel der Klage ist es, der Bahn die Nutzung der Tracking Cookies ohne Einwilligung der Kunden zu untersagen.

    Das Landgericht berät über die Klage am Montag in erster Instanz. Mit einem Urteil ist am ersten Verhandlungstag nicht zu rechnen./ceb/DP/he

     

    Zusätzliche Unternehmensinformationen zur Adobe Aktie

    Die Adobe Aktie wird zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Nachricht mit einem Plus von +3,07 % und einem Kurs von 417,1 auf Nasdaq (17. Mai 2025, 02:00 Uhr) gehandelt.

    Auf 7 Tage gesehen hat sich der Kurs der Adobe Aktie um -7,27 % verändert. Der Verlust auf 30 Tage beträgt -6,79 %.

    Die Marktkapitalisierung von Adobe bezifferte sich zuletzt auf 141,65 Mrd..






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