Wettbewerbshüter

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    Booking.com muss in der Schweiz Provisionen kürzen

    Für Sie zusammengefasst
    • Booking.com muss Provisionen in der Schweiz senken.
    • Unternehmen plant Berufung gegen die Entscheidung.
    • Wettbewerbsbehörde sieht missbräuchlich hohe Gebühren.
    Wettbewerbshüter - Booking.com muss in der Schweiz Provisionen kürzen

    BERN (dpa-AFX) - Das Reiseportal Booking.com muss seine Hotel-Provisionen in der Schweiz um knapp ein Viertel senken. Diese Entscheidung gab eine für Preisüberwachung zuständige Wettbewerbsbehörde des Alpenlandes bekannt, nachdem Verhandlungen mit der Onlineplattform gescheitert waren. Das Unternehmen will bei Gericht Berufung gegen die Verfügung einlegen.

    Booking.com erhält für die Vermittlung von Zimmern Provisionen von den jeweiligen Hotels. Untersuchungen in der Schweiz hätten ergeben, dass das Unternehmen seine starke Marktposition ausgenutzt habe, um Kommissionsraten zu verlangen, die "missbräuchlich hoch sind", hieß es von der Behörde.

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    "Die Entscheidung des Schweizer Preisüberwachers zu überhöhten Kommissionen von Booking.com ist ein willkommenes Zeichen für ganz Europa", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Hotelverband Deutschland, Markus Luthe. Der Verband versuche seit Jahren, die Kommissionen des Unternehmens als "marktmissbräuchlich" feststellen zu lassen. Luthe verwies auf laufende juristische Verfahren am Landgericht Berlin und am Bundesgerichtshof in Karlsruhe sowie in Amsterdam.

    Portal will Gebühren vorerst nicht senken

    Booking.com kritisierte die Entscheidung in der Schweiz: "Wir sind nicht einverstanden mit einer erzwungenen Senkung der Kosten für ein Produkt, das völlig optional ist". Denn Hotels seien nicht gezwungen, Zimmer auf dieser Plattform anzubieten, argumentierte das Unternehmen, das nach eigenen Angaben zu den größten der Branche gehört. Während des Berufungsverfahrens werde sich an den Kommissionen nichts ändern, kündigte Booking.com an.

    Im vergangenen September hatte das Buchungsportal vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Niederlage erlitten. Das Gericht hatte entschieden, dass Bestpreisklauseln nicht von vornherein vom Kartellverbot ausgenommen seien. Damit stärkte der EuGH vielen Hotels den Rücken./al/DP/stw

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    Zusätzliche Unternehmensinformationen zur Booking Holdings Aktie

    Die Booking Holdings Aktie wird zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Nachricht mit einem Minus von -1,02 % und einem Kurs von 4.664 auf Tradegate (21. Mai 2025, 12:10 Uhr) gehandelt.

    Auf 7 Tage gesehen hat sich der Kurs der Booking Holdings Aktie um -1,67 % verändert. Der Verlust auf 30 Tage beträgt -3,76 %.

    Die Marktkapitalisierung von Booking Holdings bezifferte sich zuletzt auf 149,72 Mrd..






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