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    NextGen Digital schließt dritte und letzte Tranche der nicht vermittelten Privatplatzierung von Sonder-Warrants und Stammaktien ab

    Nicht zur Weitergabe an US-Nachrichtendienste oder zur Veröffentlichung, Verteilung oder Verbreitung direkt oder indirekt, ganz oder teilweise, in den oder in die Vereinigten Staaten bestimmt.

     

    Fredericton, New Brunswick – 23. Mai 2025 – NextGen Digital Platforms Inc. (CSE:NXT) (OTCQB:NXTDF) (FWB:Z12) („NextGen“ oder das „Unternehmen“) gibt im Anschluss an seine Pressemitteilungen vom 1. April 2025, 29. April 2025, 8. Mai 2025 und 16. Mai 2025 bekannt, dass das Unternehmen die dritte und letzte Tranche (die „dritte Tranche“) seiner zuvor angekündigten nicht vermittelten Privatplatzierung (das „Angebot“) abgeschlossen hat. Im Rahmen der dritten Tranche emittierte das Unternehmen 2.468.032 Sonder-Warrants (die „Sonder-Warrants“) zum Preis von 0,30 $ pro Sonder-Warrant und erzielte damit einen Bruttoerlös von 740.409,74 $.

     

    Im Zusammenhang mit der dritten Tranche zahlte das Unternehmen an berechtigte Vermittler Vermittlungsprovisionen in Höhe von 7.476,00 $ in bar und 13.320 Stammaktienkaufwarrants (die „Vermittler-Warrants“). Jeder Vermittler-Warrant kann innerhalb eines Zeitraums von 24 Monaten zum Erwerb einer Stammaktie des Unternehmens (eine „Stammaktie“) zu einem Ausübungspreis von 0,30 $ pro Aktie ausgeübt werden.

     

    Im Rahmen des Angebots emittierte das Unternehmen insgesamt 8.979.498 Sonder-Warrants und 440.000 Stammaktien (zusammen die „Wertpapiere“) zum Preis von 0,30 $ pro Wertpapier und erzielte einen Bruttoerlös von insgesamt 2.825.849,84 $. Den berechtigten Vermittlern wurden Vermittlungsprovisionen in Höhe von 54.712,01 $ in bar und 162.533 Vermittler-Warrant gezahlt.

     

    Jeder Sonder-Warrant wird automatisch und ohne zusätzliches Entgelt in eine Stammaktie umgewandelt, und zwar an dem Datum, das früher eintritt: (i) dem Datum, das drei Geschäftstage nach dem Datum liegt, an dem das Unternehmen bei der Wertpapieraufsichtsbehörde einen Prospektnachtrag zu einem Kurzform-Basisprospekt einreicht, der die Verteilung der den Sonder-Warrants zugrunde liegenden Stammaktien qualifiziert (der „Prospektnachtrag“), und (ii) dem Datum, das vier Monate und einen Tag nach Abschluss des Angebots liegt.

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