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    PALFINGER AG: Sonstige Emittenten-/Unternehmensinformationen

    Für Sie zusammengefasst
    • Palfinger AG plant Aktienveräußerung im Jahr 2025.
    • Geplant: bis zu 2,83 Mio. eigene Aktien verkaufen.
    • Veräußern über beschleunigtes Privat-Platzierungsverfahren.

    EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Palfinger AG / Veröffentlichung gem. § 119 Abs. 9 BörseG
    PALFINGER AG: Sonstige Emittenten-/Unternehmensinformationen

    13.06.2025 / 14:36 CET/CEST
    Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


    PALFINGER AG: Mögliche Veräußerung eigener Aktien

    Am 1. April 2025 hat die PALFINGER AG, FN 33393 h (die "Gesellschaft"), bekannt gegeben, die konkrete Evaluierung und Vorbereitung einer möglichen Veräußerung von eigenen Aktien der Gesellschaft im laufenden Kalenderjahr 2025 auf eine andere Art als über die Börse und unter teilweisem oder vollständigem Ausschluss des Kaufrechts der Aktionäre durch ein beschleunigtes Privat-Platzierungsverfahren an institutionelle Investoren (Accelerated Bookbuilding) zu starten. Am 7. April 2025 hat die Gesellschaft dazu einen Bericht des Vorstands zum Ausschluss des Kaufrechts (Bezugsrechts) bestehender Aktionäre gemäß §§ 65 Abs 1b iVm 171 Abs 1 iVm 153 Abs 4 AktG bei einer möglichen Veräußerung eigener Aktien veröffentlicht. Ein tatsächlicher Veräußerungsbeschluss durch den Vorstand der Gesellschaft wurde noch nicht gefasst und hängt insbesondere von einer attraktiven Entwicklung des Kapitalmarktumfelds, der Kursentwicklung der Aktien der Gesellschaft an der Wiener Börse, dem Kaufinteresse potenzieller Investoren sowie von der Zustimmung des Aufsichtsrates der Gesellschaft ab. Um die weiteren Voraussetzungen für eine mögliche Veräußerung im Wege eines Privat-Platzierungsverfahren von eigenen Aktien der Gesellschaft zu schaffen, gibt die Gesellschaft unter Angabe der nachstehenden Details gemäß § 5 Veröffentlichungsverordnung 2018 ("VVO") wie folgt bekannt:
     
    1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung Hauptversammlungsbeschluss gemäß § 65 Abs 1b AktG der Gesellschaft vom 3. April 2025.
    2. Tag und Art der Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses Der Hauptversammlungsbeschluss wurde am 3. April 2025 gemäß § 119 Abs 7 und 9 BörseG iVm § 2 VVO über ein elektronisch betriebenes Informationsverbreitungssystem veröffentlicht.
    3. Beginn und voraussichtliche Dauer des Aktienveräußerungsprogramms (Accelerated Bookbuilding) Eine Veräußerung eigener Aktien soll in Form einer einmaligen Transaktion im Rahmen eines beschleunigten Privat-Platzierungsverfahren an institutionelle Investoren (Accelerated Bookbuilding) durchgeführt werden. Ein solches Accelerated Bookbuilding kann im Kalenderjahr 2025 jederzeit nach Ablauf von drei Börsetagen nach dieser Veröffentlichung erfolgen.
    4. Aktiengattung, auf die sich das Veräußerungsprogramm bezieht Das Aktienveräußerungsprogramm bezieht sich auf die auf Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft (ISIN AT0000758305).
    5. Beabsichtigtes maximales Volumen bei Veräußerung eigener Aktien Veräußerung von bis zu 2.826.516 Stück eigene Aktien. Das entspricht bis zu rund 7,52% des Grundkapitals der Gesellschaft.
    6. Höchster und niedrigster zu erzielender Gegenwert je Aktie Der konkrete Veräußerungspreis steht noch nicht fest und wird im gegebenen Zeitpunkt marktnah auf Grundlage eines marktüblichen Bookbuilding-Prozesses festgelegt.
    7. Art und Zweck der Veräußerung eigener Aktien Eine Veräußerung eigener Aktien würde ausschließlich im Rahmen eines beschleunigten Privat-Platzierungsverfahren an institutionelle Investoren (Accelerated Bookbuilding) und damit außerhalb der Börse erfolgen.
    8. Allfällige Auswirkungen des Rückerwerbsprogramms auf die Börsezulassung der Aktien der Gesellschaft Keine.
    9. Anzahl und Aufteilung der einzuräumenden oder bereits eingeräumten Aktienoptionen auf Arbeitnehmer, leitende Angestellte und auf die einzelnen Organmitglieder der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens unter Angabe der jeweils beziehbaren Anzahl an Aktien, falls die Gesellschaft Aktienoptionen in der Frist des § 65 Abs. 1 Z 8 AktG einzuräumen beabsichtigt oder sie bereits eingeräumt hat Nicht anwendbar. Weder wurden derartige Aktienoptionen eingeräumt noch sind sie einzuräumen.
     

    Zusätzliche Unternehmensinformationen zur Palfinger Aktie

    Die Palfinger Aktie wird zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Nachricht mit einem Minus von -0,72 % und einem Kurs von 34,40 auf Tradegate (13. Juni 2025, 13:50 Uhr) gehandelt.

    Auf 7 Tage gesehen hat sich der Kurs der Palfinger Aktie um +7,69 % verändert. Der Gewinn auf 30 Tage beträgt +9,72 %.

    Die Marktkapitalisierung von Palfinger bezifferte sich zuletzt auf 1,47 Mrd..

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