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    UmweltBank Aktiengesellschaft: UmweltBank beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung gegen Bareinlage aus genehmigtem Kapital im Verhältnis 4:1 - Seite 2

    Die Frist zum Bezug der neuen Aktien beginnt am 1. September 2025 und endet am 17. September 2025, 18:00 Uhr (MESZ). Ein Bezugsrechtshandel ist nicht vorgesehen. Nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen wertlos.

     

    Im Rahmen des Bezugsangebots nicht bezogene Neue Aktien werden den bezugsberechtigten Aktionären der Gesellschaft zum Überbezug für den Bezugspreis, daneben im Rahmen einer Privatplatzierung, ausgesuchten Anlegern zu einem Preis, der mindestens dem Bezugspreis entspricht, zum Erwerb angeboten werden. Die ICF Bank agiert als Sole Coordinator. Über die Zuteilung entscheidet insoweit unter Wahrung des aktienrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes der Vorstand im pflichtgemäßen Ermessen.

     

    Die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung können dem voraussichtlich am 1. September 2025 im Bundesanzeiger sowie auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.umweltbank.de/investor-relations veröffentlichten Bezugsangebot entnommen werden. Das Bezugsangebot erfolgt ohne Wertpapierprospekt. Die Gesellschaft wird jedoch ein Informationsdokument mit den in Anhang IX der Verordnung (EU) 2017/1129 genannten Informationen auf der vorstehend genannten Internetseite veröffentlichen.

     

    Mitteilende Person: Dietmar von Blücher

     

     

    Weder die Bezugsrechte noch die Neuen Aktien sind oder werden nach dem Securities Act oder bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten oder anderer Hoheitsgebiete der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Die Bezugsrechte und die Neuen Aktien dürfen zu keiner Zeit in die oder innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika direkt oder indirekt angeboten, verkauft, ausgeübt, verpfändet, übertragen oder geliefert werden, sofern nicht ein Befreiungstatbestand von den Registrierungsanforderungen des Securities Act vorliegt oder sofern eine solche Transaktion nicht darunter fällt und sofern kein Verstoß gegen anwendbare Wertpapiergesetze der Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika vorliegt. Das Bezugsangebot ist nicht für Bezugsberechtigte in Australien, Japan oder Kanada bestimmt. Das Bezugsangebot sowie alle sonstigen die Bezugsrechtsausübung betreffenden Unterlagen dürfen weder per Post noch auf andere Weise nach Australien, Japan oder Kanada übersandt und Neuen Aktien und die entsprechenden Bezugsrechte auch nicht an Personen in diesen Ländern verkauft werden.

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