Länder gegen Verunglimpfung von Toten im Netz
- Saarland und Rheinland-Pfalz gegen Hasskommentare.
- Strafverfolgung ohne Antrag der Angehörigen möglich.
- Gesetzesentwurf wird am 17. Oktober eingebracht.
SAARBRÜCKEN (dpa-AFX) - Nach der Tötung eines Polizisten im saarländischen Völklingen starten das Saarland und Rheinland-Pfalz einen erneuten Anlauf, konsequenter gegen Hasskommentare und die Verunglimpfung von Toten im Netz vorgehen zu können. Wie die "Rheinische Post" berichtet, heißt es in einem Antrag an den Bundesrat, in den sozialen Medien seien nach der Tat am 21. August eine Vielzahl an diffamierender und ehrverletzender Beiträge veröffentlicht worden.
"In diesen Veröffentlichungen wurden mitunter die Ermordung des Polizeibeamten begrüßt und sein Andenken verunglimpft", heißt es im Papier. So soll künftig auch ohne Strafantrag der Angehörigen des Verstorbenen eine Strafverfolgung möglich sein - "bei Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses".
Erster Gesetzentwurf kam nicht wegen Ampel-Aus
Zudem soll es die Möglichkeit geben, dass statt der Hinterbliebenen der letzte Dienstvorgesetzte einen Strafantrag stellt. Wegen des Ampel-Aus wurde ein entsprechender Gesetzentwurf aus 2022 in der letzten Legislaturperiode nicht mehr umgesetzt, wie die Zeitung berichtet (Donnerstag).
Hintergrund der damaligen Initiative war die Ermordung von zwei Polizeibeamten Ende Januar 2022 im rheinland-pfälzischen Kusel, die "in entsprechenden Kreisen regelrecht gefeiert worden" sei, so die Antragsteller. Durch die aktuellen Geschehnisse in Völklingen habe der erneut eingebrachte Gesetzesentwurf "traurige Aktualität" erlangt, heißt es weiter.
Der Antrag zur erneuten Einbringung des Gesetzentwurfes soll am 17. Oktober auf die Tagesordnung im Bundesrat kommen.
Am 21. August war in Völklingen ein 34 Jahre alter Polizist bei einem Einsatz erschossen worden. Mutmaßlicher Täter ist ein 18-Jähriger, den der getötete Polizist nach einem Überfall auf eine Tankstelle mit Kollegen festnehmen wollte./rtt/DP/men
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