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    Bundeskabinett ebnet Weg für CO2-Speicherung unter dem Meer

    Für Sie zusammengefasst
    • Bundesregierung ermöglicht CO2-Speicherung im Meer.
    • CCS-Technologie soll Klimaschutz unterstützen, nicht ersetzen.
    • Meeresschutzgebiete bleiben von CO2-Injektionen ausgeschlossen.

    BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundesregierung hat den Weg für die Speicherung von Kohlendioxid im Meeresuntergrund freigemacht. Das Bundeskabinett beschloss zwei Gesetzentwürfe, mit denen rechtliche Voraussetzungen für den Einsatz der sogenannten CCS-Technologie (Carbon Capture and Storage) geschaffen werden. Damit soll künftig CO2, das etwa bei der Zement- oder Kalkproduktion entsteht, aufgefangen und dauerhaft unter dem Meeresboden gespeichert werden können.

    Umweltminister Carsten Schneider (SPD) sagte, CCS könne einen zusätzlichen Beitrag für den Klimaschutz leisten, sei aber kein Allheilmittel. Vorrang habe weiter die Vermeidung von Treibhausgasen.

    "Allerdings wird es in Teilen der Industrie auch künftig unvermeidbare, prozessbedingte CO2-Emissionen geben", sagte Schneider. Dafür könne CCS eine Lösung sein, "wenn dabei höchste ökologische Schutz- und Sicherheitsstandards gelten". In Deutschland sollen Meeresschutzgebiete von der Speicherung ausdrücklich ausgeschlossen bleiben.

    Mit dem Vertragsgesetz zur Ratifizierung einer Änderung des Londoner Protokolls schafft die Bundesregierung zudem die völkerrechtliche Grundlage für den Export von CO2 in andere Staaten zur dortigen Speicherung. Parallel soll eine Änderung des Hohe-See-Einbringungsgesetzes (HSEG) den nationalen Rechtsrahmen für die CO2-Einlagerung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und auf dem Festlandsockel schaffen.

    Das bereits im August beschlossene Kohlendioxid-Speicherungsgesetz regelt ergänzend, dass unter Meeresschutzgebieten und in einer Pufferzone von acht Kilometern keine CO2-Injektionen erfolgen dürfen. Zudem gelten saisonale Beschränkungen für lärmintensive Arbeiten zum Schutz des Schweinswals.

    Die beiden Gesetze müssen noch vom Bundestag verabschiedet werden, eine Zustimmung des Bundesrats ist nicht erforderlich./lig/DP/men






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