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    Deutsche Post AG: Rekord-Aktienrückkauf und neues Verbraucherportal gestartet!

    Deutsche Post AG: Rekord-Aktienrückkauf und neues Verbraucherportal gestartet!

    Am 6. Oktober 2025 veröffentlichte die Deutsche Post AG eine Zulassungsfolgepflichtmitteilung gemäß der EU-Verordnung Nr. 596/2014. In dieser Mitteilung wurde bekannt gegeben, dass im Zeitraum vom 29. September bis 3. Oktober 2025 insgesamt 1.260.984 Aktien im Rahmen eines zusätzlichen Aktienrückkaufprogramms erworben wurden. Der durchschnittliche Rückkaufpreis betrug 38,0270 Euro, was einem Gesamtvolumen von 47.951.442,43 Euro entspricht.

    Die Rückkäufe erfolgten an verschiedenen Handelsplätzen, darunter Xetra, CBOE Europe, Turquoise Europe und Aquis Europe. Die Mitteilung enthält detaillierte Informationen zu den einzelnen Transaktionen, einschließlich der Stückzahlen, Durchschnittspreise und Handelsplätze. Diese Informationen sind auch auf der Unternehmenswebsite der Deutschen Post AG einsehbar.

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    Zusätzlich wurde im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms, das am 1. Juli 2025 begann, bis zum 3. Oktober 2025 ein Gesamtvolumen von 12.108.224 Aktien erworben. Diese Maßnahme ist Teil der Strategie der Deutschen Post AG, den Wert für die Aktionäre zu steigern und die Kapitalstruktur zu optimieren.

    Parallel dazu wurde ein neues Internet-Portal der Bundesnetzagentur eingeführt, das es Verbrauchern ermöglicht, Probleme mit Postdienstleistungen zu melden. Dieses Portal, bekannt als "Mängelmelder Post", soll dazu beitragen, Unregelmäßigkeiten bei der Postversorgung schneller zu identifizieren. Verbraucher können spezifische Probleme bei der Zustellung von Briefen und Paketen oder bei der Bereitstellung von Filialen und Poststationen melden. Die Bundesnetzagentur plant, die eingehenden Beschwerden regelmäßig zu veröffentlichen und gegebenenfalls behördliche Schritte einzuleiten, um die Qualität der Postdienstleistungen zu verbessern.

    Behördenpräsident Klaus Müller betonte, dass der Mängelmelder Post einen einfachen Zugang für Verbraucher bietet, um Mängel bei der gesetzlich vorgeschriebenen Qualität der Postdienstleistungen zu melden. Individuelle Ansprüche, wie etwa bei Verlust oder Beschädigung von Sendungen, müssen jedoch weiterhin direkt beim Postdienstleister geltend gemacht werden, da die Bundesnetzagentur in diesen Fällen keine Maßnahmen ergreifen kann.

    Insgesamt zeigt die Deutsche Post AG mit ihrem Aktienrückkaufprogramm und der Unterstützung durch die Bundesnetzagentur, dass sie sowohl den Interessen ihrer Aktionäre als auch den Bedürfnissen der Verbraucher gerecht werden möchte.



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    Die DHL Group Aktie wird zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Nachricht mit einem Plus von 0,00 % und einem Kurs von 38,89EUR auf Lang & Schwarz (09. Oktober 2025, 07:44 Uhr) gehandelt.





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    Deutsche Post AG: Rekord-Aktienrückkauf und neues Verbraucherportal gestartet! Am 6. Oktober 2025 veröffentlichte die Deutsche Post AG eine Zulassungsfolgepflichtmitteilung gemäß der EU-Verordnung Nr. 596/2014. In dieser Mitteilung wurde bekannt gegeben, dass im Zeitraum vom 29. September bis 3. Oktober 2025 insgesamt …