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    Bürgergeld-Verschärfung droht nicht kranken Menschen

    Für Sie zusammengefasst
    • Verschärfungen für Bürgergeld gelten nicht für Kranke.
    • Psychisch Beeinträchtigte werden nicht automatisch sanktioniert.
    • Bei Verweigerung drohen härtere Konsequenzen für andere.

    BERLIN (dpa-AFX) - Die von SPD und Union verabredeten Verschärfungen für nicht kooperationsbereite Bezieher des Bürgergeldes gelten nicht für Menschen mit gesundheitlichen oder psychischen Beeinträchtigungen. "Wir wollen nicht die Falschen treffen", sagte die Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) nach einem Treffen des Koalitionsausschusses im Bundeskanzleramt in Berlin.

    Konkret bedeute dies, "dass psychisch kranke Menschen oder Menschen, die schwere andere gesundheitliche Hemmnisse haben", nicht automatisch in der gleichen Weise sanktioniert würden, wenn sie etwa Beratungstermine verpassten oder Jobangebote nicht angenommen würden.

    Wer Beratungstermine ohne jegliche Begründung verweigere, der soll nach den Plänen von Union und SPD deutlich härtere Konsequenzen erfahren. "Wir verschärfen die Sanktionen bis an die Grenze dessen, was verfassungsrechtlich zulässig ist", betonte Bas./had/DP/mis





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    Bas Bürgergeld-Verschärfung droht nicht kranken Menschen Die von SPD und Union verabredeten Verschärfungen für nicht kooperationsbereite Bezieher des Bürgergeldes gelten nicht für Menschen mit gesundheitlichen oder psychischen Beeinträchtigungen. "Wir wollen nicht die Falschen treffen", sagte die …