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    Orestone gibt Privatplatzierung ohne Brokerbeteiligung im Wert von 2.000.000 $ bekannt

    NICHT ZUR VERBREITUNG ÜBER US-NACHRICHTENDIENSTE ODER IN DEN VEREINIGTEN STAATEN BESTIMMT

     

    10. Oktober 2025 / IRW-Press / Orestone Mining Corp. (Börsensymbol TSX Venture Exchange: ORS) (FWB: O2R2) (das „Unternehmen“) freut sich, eine Privatplatzierung ohne Brokerbeteiligung von bis zu 25.000.000 Einheiten (die „Einheiten“) zum Preis von 0,08 $ pro Einheit bekannt zu geben, mit der ein Bruttoerlös von insgesamt bis zu 2.000.000 $ generiert werden soll (die „Platzierung“). Jede Einheit besteht aus einer Stammaktie des Unternehmens und einem Warrant, der zum Erwerb einer weiteren Stammaktie berechtigt (ein „Warrant”). Jeder Warrant kann innerhalb eines Jahres ab dem Ausgabedatum in eine Stammaktie des Unternehmens zum Preis von 0,16 $ eingetauscht werden.

     

    Die Platzierung wird am bzw. um den 30. Oktober 2025 oder nach Maßgabe des Unternehmens auch zu einem späteren Zeitpunkt geschlossen werden. Für den Abschluss ist der Erhalt einer bedingten Genehmigung durch die TSX Venture Exchange (die „Börse“) erforderlich. Vorbehaltlich der Genehmigung durch die Börse und der geltenden Gesetze kann das Unternehmen bestimmte Vermittler (Finder) nach dem Fremdvergleichsgrundsatz mit einem Barhonorar vergüten, das 7 % des Platzierungserlöses entspricht.

     

    Erwartungsgemäß werden auch bestimmte Direktoren, Führungskräfte und andere unternehmensinterne Personen (Insider) im Rahmen der Platzierung Einheiten erwerben.  Eine solche Beteiligung gilt im Sinne der Börsenrichtlinie 5.9 („Policy 5.9“) sowie der darin aufgenommenen Vorschrift Multilateral Instrument 61-101 - Protection of Minority Security Holders in Special Transactions („MI 61-101“) als „Transaktion mit verbundenen Parteien“ (Related Party Transaction). Das Unternehmen beabsichtigt, im Hinblick auf die Beteiligung verbundener Parteien an der Platzierung eine Ausnahmegenehmigung von den Anforderungen der formellen Bewertung und Genehmigung durch die Minderheitsaktionäre gemäß der Vorschrift MI 61-101 [Abschnitt 5.5(a) und Abschnitt 5.7(1)(a) von MI 61-101] zu beanspruchen, da erwartungsgemäß weder der faire Marktwert (laut Definition in Vorschrift MI 61-101) des Transaktionsgegenstands noch der faire Marktwert der in Bezug auf die Transaktion vorgesehenen Gegenleistung – soweit dies die verbundenen Parteien betrifft – 25 % der Marktkapitalisierung des Unternehmens übersteigen werden (siehe MI 61-101).

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    Orestone gibt Privatplatzierung ohne Brokerbeteiligung im Wert von 2.000.000 $ bekannt NICHT ZUR VERBREITUNG ÜBER US-NACHRICHTENDIENSTE ODER IN DEN VEREINIGTEN STAATEN BESTIMMT 10. Oktober 2025 / IRW-Press / Orestone Mining Corp. (Börsensymbol TSX Venture Exchange: ORS) (FWB: O2R2) (das „Unternehmen“) freut sich, eine …