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    Unklarheit bei Zuständigkeit für Sammelklage gegen Facebook-Mutter Meta

    Für Sie zusammengefasst
    • Unklarheit über Zuständigkeit des Gerichts für Klage
    • Verhandlung wegen neuer Anträge der Verbraucherzentrale vertagt
    • Meta bezeichnet Klage als unzulässig und nicht haltbar
    ROUNDUP - Unklarheit bei Zuständigkeit für Sammelklage gegen Facebook-Mutter Meta

    HAMBURG (dpa-AFX) - Es bleibt unklar, ob das Hanseatische Oberlandesgericht für eine Sammelklage gegen den Facebook-Konzern Meta zuständig ist. Die erste Verhandlung am Freitagvormittag beendete der Vorsitzende Richter vorzeitig. Eine vorläufige Einschätzung des Richters war: Das Hamburger Gericht sei nicht zuständig. Ein weiterer Verhandlungstermin solle bekanntgegeben werden.

    Hintergrund der Klage gegen die internationale Facebook-Muttergesellschaft Meta in Irland ist eine Datenpanne 2018 und 2019 bei Facebook. Abgegriffene Daten von mehr als 530 Millionen Nutzern aus mehr als 100 Ländern wurden anschließend 2021 im Darknet verbreitet.

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    Der Verbraucherzentrale Bundesverband wirft Meta Verstöße gegen das Datenschutzrecht vor. Mit einer Musterfeststellungsklage - hierbei klagte ein Verbraucherverband für Betroffene - will die Verbraucherzentrale erreichen, dass die Geschädigten einfacher als bislang Schadenersatz von Meta einfordern können.

    Richter nennt Vertagung "unglücklich"

    Der Grund der kurzen Verhandlung war, dass die Anwälte der Verbraucherzentrale kurzfristig neue Anträge ankündigten. Diese seien von der Klageschrift abgewichen, sagte eine Gerichtssprecherin. Die Vertagung sei "unglücklich" gegenüber den Meta-Anwälten und dem Gericht, sagte der Richter. Niemand habe sich vernünftig vorbereiten können.

    Der für Sammelklagen zuständige Referent der Verbraucherzentrale, Henning Fischer, sagte zur Vertagung des Prozesses: "Das ist für uns überraschend." Weiter sagte Fischer: "Wir betreten mit dieser Klage juristisches Neuland, weil es eine solche Klageart, oder eine solche Klage, bislang noch nicht gegen einen Beklagten im EU-Ausland gab." Es sei rechtlich offen, welches Gericht zuständig sei. Aus Sicht der Verbraucherzentrale ist es das Oberlandesgericht.

    Meta bezeichnete die Klage in einer Stellungnahme als unzulässig. Sie sollte vom Gericht nicht weiterverfolgt werden. Das Unternehmen äußerte Zuversicht, dass das Oberlandesgericht die Argumente von Meta akzeptieren werde./lkm/DP/men

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    Zusätzliche Unternehmensinformationen zur Meta Platforms (A) Aktie

    Die Meta Platforms (A) Aktie wird zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Nachricht mit einem Minus von -3,23 % und einem Kurs von 614 auf Tradegate (10. Oktober 2025, 17:44 Uhr) gehandelt.

    Auf 7 Tage gesehen hat sich der Kurs der Meta Platforms (A) Aktie um -3,29 % verändert. Der Verlust auf 30 Tage beträgt -15,37 %.

    Die Marktkapitalisierung von Meta Platforms (A) bezifferte sich zuletzt auf 1,15 Bil..






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