Gericht verhandelt: Musterklage gegen Meta wegen Datendiebstahl!
Am Freitag, den 11. November 2023, wird das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg eine entscheidende Verhandlung über eine Musterfeststellungsklage gegen die Facebook-Muttergesellschaft Meta abhalten. Diese Klage ist eine Reaktion auf einen massiven Datendiebstahl, der zwischen 2018 und 2019 stattfand, bei dem Daten von über 530 Millionen Nutzern aus mehr als 100 Ländern kompromittiert und 2021 im Darknet veröffentlicht wurden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Klage initiiert, um betroffenen Nutzern zu ermöglichen, einfacher Schadenersatz von Meta einzufordern.
Bis Anfang Oktober hatten sich mehr als 14.000 Personen der Sammelklage angeschlossen. Der Schwerpunkt der Verhandlung liegt darauf, ob das Hamburger Gericht für die Klage zuständig ist. Der Vorsitzende Richter beendete die erste Verhandlung vorzeitig und äußerte eine vorläufige Einschätzung, dass das Gericht möglicherweise nicht zuständig sei. Ein weiterer Verhandlungstermin soll in naher Zukunft bekanntgegeben werden, wobei eine Entscheidung am Ende der Sitzung nicht zu erwarten ist.
Die Klage wirft Meta Verstöße gegen das Datenschutzrecht vor. Der vzbv sieht in dieser Klage einen wichtigen Schritt, um juristisches Neuland zu betreten, da es bislang keine vergleichbare Klage gegen einen Beklagten im EU-Ausland gegeben hat. Der Referent für Sammelklagen beim vzbv, Henning Fischer, äußerte sich überrascht über die Vertagung des Verfahrens, die durch kurzfristige neue Anträge der Anwälte der Verbraucherzentrale notwendig wurde. Diese Abweichungen von der ursprünglichen Klageschrift führten dazu, dass sich die Beteiligten nicht angemessen vorbereiten konnten.
Meta hat die Klage als unzulässig bezeichnet und äußerte die Zuversicht, dass das Gericht die Argumente des Unternehmens akzeptieren werde. Die rechtliche Situation bleibt jedoch unklar, da es keine eindeutige Regelung gibt, welches Gericht für solche Klagen zuständig ist. Der vzbv ist der Ansicht, dass das Oberlandesgericht die richtige Instanz ist.
Insgesamt zeigt der Fall die Herausforderungen und Unsicherheiten im Umgang mit Datenschutzverletzungen und den rechtlichen Rahmenbedingungen für Sammelklagen in der EU. Die kommenden Verhandlungen könnten wegweisend für die Rechte von Verbrauchern im digitalen Raum sein.
Die Meta Platforms (A) Aktie wird zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Nachricht mit einem Minus von -3,85 % und einem Kurs von 705,3EUR auf Nasdaq (11. Oktober 2025, 02:00 Uhr) gehandelt.
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