BGH-Urteil: Händler müssen Preisermäßigungen klar und transparent angeben!
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass Händler, die mit Preisermäßigungen werben, den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar angeben müssen. Diese Vorgabe ist Teil der Preisangabenverordnung, die sicherstellen soll, dass Verbraucher nicht in die Irre geführt werden. Im konkreten Fall ging es um eine Werbung des Lebensmitteldiscounters Netto, die von der Wettbewerbszentrale angefochten wurde. Netto hatte ein Kaffee-Produkt beworben, das angeblich um 36 Prozent reduziert war. Der aktuelle Preis von 4,44 Euro und der Preis der Vorwoche von 6,99 Euro wurden genannt, jedoch wurde der Referenzpreis von 4,44 Euro, der in den letzten 30 Tagen ebenfalls galt, nur in einer Fußnote erwähnt.
Der BGH stellte fest, dass diese Art der Preisangabe nicht den gesetzlichen Anforderungen genügt. Die Richter betonten, dass der Referenzpreis für Verbraucher klar und deutlich erkennbar sein muss, um eine informierte Kaufentscheidung zu ermöglichen. Die Entscheidung des BGH folgt einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs, der bereits entschieden hatte, dass Werbeaussagen wie „Preis-Highlight“ sich auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen müssen. Die Werbung von Netto wurde als unzulässig erklärt, da sie wesentliche Informationen vorenthalte und somit gegen die Preisangabenverordnung verstoße.
Die Entscheidung hat weitreichende Implikationen für die Werbung mit Preisermäßigungen in Deutschland. Händler müssen nun sicherstellen, dass alle Preisangaben transparent und nachvollziehbar sind, um rechtlichen Konsequenzen zu entgehen. Dies könnte dazu führen, dass Unternehmen weniger häufig mit Preisermäßigungen werben und stattdessen auf unverbindliche Preisempfehlungen (UVP) zurückgreifen, die nicht den gleichen gesetzlichen Vorgaben unterliegen.
Rechtsanwalt Martin Jaschinski weist darauf hin, dass es auch in der Vergangenheit häufig zu irreführenden Preisangaben gekommen ist, etwa durch das Anheben von Preisen kurz vor einer Rabattaktion. Die neue Rechtsprechung könnte daher auch dazu beitragen, solche Praktiken einzudämmen und den Verbraucherschutz zu stärken. Die Entscheidung des BGH ist ein weiterer Schritt in Richtung mehr Transparenz im Einzelhandel und könnte das Kaufverhalten der Verbraucher nachhaltig beeinflussen.
Kaffee wird zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Nachricht mit einem Minus von -0,75 % und einem Kurs von 374,6PKT auf Ariva Indikation (10. Oktober 2025, 22:10 Uhr) gehandelt.
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