Beantragte Regelinsolvenzen im September 2025

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    +10,4 % zum Vorjahresmonat / Juli 2025: 13,4 % mehr Unternehmens- und 12,9 % mehr Verbraucherinsolvenzen als im Juli 2024

    WIESBADEN (ots) - Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist
    nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im September
    2025 um 10,4 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Bei den Ergebnissen ist
    zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des
    Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des
    Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor.

    13,4 % mehr Unternehmensinsolvenzen im Juli 2025 als im Juli 2024

    Für Juli 2025 meldeten die Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 2 197
    beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren 13,4 % mehr als im Juli 2024.

    Die Forderungen der Gläubiger aus den im Juli 2025 gemeldeten
    Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 3,7 Milliarden
    Euro. Im Juli 2024 hatten die Forderungen bei rund 3,2 Milliarden Euro gelegen.

    Insolvenzhäufigkeit im Bereich Verkehr und Lagerei am höchsten

    Bezogen auf 10 000 Unternehmen gab es im Juli 2025 in Deutschland insgesamt 6,3
    Unternehmensinsolvenzen. Die meisten Insolvenzen je 10 000 Unternehmen entfielen
    auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 12,7 Fällen. Danach folgten
    das Gastgewerbe sowie die Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen
    Dienstleistungen (zum Beispiel Zeitarbeitsfirmen) mit jeweils 9,9 Insolvenzen je
    10 000 Unternehmen.

    12,9 % mehr Verbraucherinsolvenzen im Juli 2025 als im Juli 2024

    Im Juli 2025 gab es 7 553 Verbraucherinsolvenzen. Damit stieg die Zahl der
    Verbraucherinsolvenzen um 12,9 % gegenüber Juli 2024.

    Methodische Hinweise:

    Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines
    Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen
    beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten.

    Die vorläufigen monatlichen Angaben zu Regelinsolvenzverfahren, hier für
    September 2025, basieren auf aktuellen Insolvenzbekanntmachungen aller
    Amtsgerichte in Deutschland. Sie weisen noch nicht die methodische Reife und
    Belastbarkeit amtlicher Statistiken auf und zählen daher zu den experimentellen
    Daten.

    Von den Insolvenzverfahren in Deutschland sind rund 30 %
    Regelinsolvenzverfahren, zu denen in erster Linie alle Verfahren von Unternehmen
    zählen (rund 55 % aller Regelinsolvenzverfahren). Außerdem findet das
    Regelinsolvenzverfahren Anwendung bei Personen, die wirtschaftlich tätig sind.
    Dazu gehören unter anderem die persönlich haftenden Gesellschafter einer offenen
    Handelsgesellschaft (oHG), Mehrheitsgesellschafter einer Kapitalgesellschaft
    sowie ehemals selbstständig Tätige, deren Vermögensverhältnisse als nicht
    überschaubar eingestuft werden. Zusätzlich werden beim Frühindikator aus
    technischen Gründen auch die Nachlass- und Gesamtgutinsolvenzverfahren
    miteinbezogen.

    Bei der Berechnung der Insolvenzhäufigkeit wurden Angaben aus dem statistischen
    Unternehmensregister zum Unternehmensbestand herangezogen. Als Unternehmen
    werden rechtliche Einheiten verstanden. Rechtliche Einheiten sind juristische
    und natürliche Personen, die eine Wirtschaftstätigkeit selbstständig ausüben,
    wie beispielsweise Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung
    (GmbHs), Offene Handelsgesellschaften oder auch Einzelunternehmen.

    Weitere wichtige Hinweise zur Interpretation und Vergleichbarkeit der
    Insolvenzstatistiken bietet der Bereich "Methoden" auf der Themenseite
    "Gewerbemeldungen und Insolvenzen" im Internetangebot des Statistischen
    Bundesamtes.

    Weitere Informationen:

    Detaillierte Ergebnisse bieten die Tabellen 52411 (Insolvenzen) in der Datenbank
    GENESIS-Online sowie die Themenseite "Gewerbemeldungen und Insolvenzen" im
    Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

    Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen
    und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter
    www.destatis.de/pressemitteilungen.

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    Weitere Auskünfte:
    Insolvenzen, Gewerbeanzeigen
    Telefon: +49 611 75 4592
    www.destatis.de/kontakt

    Pressekontakt:

    Statistisches Bundesamt
    Pressestelle
    www.destatis.de/kontakt
    Telefon: +49 611-75 34 44

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/32102/6136119
    OTS: Statistisches Bundesamt




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