Beantragte Regelinsolvenzen im September 2025
+10,4 % zum Vorjahresmonat / Juli 2025: 13,4 % mehr Unternehmens- und 12,9 % mehr Verbraucherinsolvenzen als im Juli 2024
WIESBADEN (ots) - Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist
nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im September
2025 um 10,4 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Bei den Ergebnissen ist
zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des
Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des
Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor.
13,4 % mehr Unternehmensinsolvenzen im Juli 2025 als im Juli 2024
nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im September
2025 um 10,4 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Bei den Ergebnissen ist
zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des
Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des
Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor.
13,4 % mehr Unternehmensinsolvenzen im Juli 2025 als im Juli 2024
Für Juli 2025 meldeten die Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 2 197
beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren 13,4 % mehr als im Juli 2024.
Die Forderungen der Gläubiger aus den im Juli 2025 gemeldeten
Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 3,7 Milliarden
Euro. Im Juli 2024 hatten die Forderungen bei rund 3,2 Milliarden Euro gelegen.
Insolvenzhäufigkeit im Bereich Verkehr und Lagerei am höchsten
Bezogen auf 10 000 Unternehmen gab es im Juli 2025 in Deutschland insgesamt 6,3
Unternehmensinsolvenzen. Die meisten Insolvenzen je 10 000 Unternehmen entfielen
auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 12,7 Fällen. Danach folgten
das Gastgewerbe sowie die Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen
Dienstleistungen (zum Beispiel Zeitarbeitsfirmen) mit jeweils 9,9 Insolvenzen je
10 000 Unternehmen.
12,9 % mehr Verbraucherinsolvenzen im Juli 2025 als im Juli 2024
Im Juli 2025 gab es 7 553 Verbraucherinsolvenzen. Damit stieg die Zahl der
Verbraucherinsolvenzen um 12,9 % gegenüber Juli 2024.
Methodische Hinweise:
Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines
Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen
beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten.
Die vorläufigen monatlichen Angaben zu Regelinsolvenzverfahren, hier für
September 2025, basieren auf aktuellen Insolvenzbekanntmachungen aller
Amtsgerichte in Deutschland. Sie weisen noch nicht die methodische Reife und
Belastbarkeit amtlicher Statistiken auf und zählen daher zu den experimentellen
Daten.
Von den Insolvenzverfahren in Deutschland sind rund 30 %
Regelinsolvenzverfahren, zu denen in erster Linie alle Verfahren von Unternehmen
zählen (rund 55 % aller Regelinsolvenzverfahren). Außerdem findet das
Regelinsolvenzverfahren Anwendung bei Personen, die wirtschaftlich tätig sind.
Dazu gehören unter anderem die persönlich haftenden Gesellschafter einer offenen
Handelsgesellschaft (oHG), Mehrheitsgesellschafter einer Kapitalgesellschaft
sowie ehemals selbstständig Tätige, deren Vermögensverhältnisse als nicht
überschaubar eingestuft werden. Zusätzlich werden beim Frühindikator aus
technischen Gründen auch die Nachlass- und Gesamtgutinsolvenzverfahren
miteinbezogen.
Bei der Berechnung der Insolvenzhäufigkeit wurden Angaben aus dem statistischen
Unternehmensregister zum Unternehmensbestand herangezogen. Als Unternehmen
werden rechtliche Einheiten verstanden. Rechtliche Einheiten sind juristische
und natürliche Personen, die eine Wirtschaftstätigkeit selbstständig ausüben,
wie beispielsweise Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung
(GmbHs), Offene Handelsgesellschaften oder auch Einzelunternehmen.
Weitere wichtige Hinweise zur Interpretation und Vergleichbarkeit der
Insolvenzstatistiken bietet der Bereich "Methoden" auf der Themenseite
"Gewerbemeldungen und Insolvenzen" im Internetangebot des Statistischen
Bundesamtes.
Weitere Informationen:
Detaillierte Ergebnisse bieten die Tabellen 52411 (Insolvenzen) in der Datenbank
GENESIS-Online sowie die Themenseite "Gewerbemeldungen und Insolvenzen" im
Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.
Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen
und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter
www.destatis.de/pressemitteilungen.
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Weitere Auskünfte:
Insolvenzen, Gewerbeanzeigen
Telefon: +49 611 75 4592
www.destatis.de/kontakt
Pressekontakt:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
www.destatis.de/kontakt
Telefon: +49 611-75 34 44
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/32102/6136119
OTS: Statistisches Bundesamt
beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren 13,4 % mehr als im Juli 2024.
Die Forderungen der Gläubiger aus den im Juli 2025 gemeldeten
Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 3,7 Milliarden
Euro. Im Juli 2024 hatten die Forderungen bei rund 3,2 Milliarden Euro gelegen.
Insolvenzhäufigkeit im Bereich Verkehr und Lagerei am höchsten
Bezogen auf 10 000 Unternehmen gab es im Juli 2025 in Deutschland insgesamt 6,3
Unternehmensinsolvenzen. Die meisten Insolvenzen je 10 000 Unternehmen entfielen
auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 12,7 Fällen. Danach folgten
das Gastgewerbe sowie die Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen
Dienstleistungen (zum Beispiel Zeitarbeitsfirmen) mit jeweils 9,9 Insolvenzen je
10 000 Unternehmen.
12,9 % mehr Verbraucherinsolvenzen im Juli 2025 als im Juli 2024
Im Juli 2025 gab es 7 553 Verbraucherinsolvenzen. Damit stieg die Zahl der
Verbraucherinsolvenzen um 12,9 % gegenüber Juli 2024.
Methodische Hinweise:
Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines
Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen
beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten.
Die vorläufigen monatlichen Angaben zu Regelinsolvenzverfahren, hier für
September 2025, basieren auf aktuellen Insolvenzbekanntmachungen aller
Amtsgerichte in Deutschland. Sie weisen noch nicht die methodische Reife und
Belastbarkeit amtlicher Statistiken auf und zählen daher zu den experimentellen
Daten.
Von den Insolvenzverfahren in Deutschland sind rund 30 %
Regelinsolvenzverfahren, zu denen in erster Linie alle Verfahren von Unternehmen
zählen (rund 55 % aller Regelinsolvenzverfahren). Außerdem findet das
Regelinsolvenzverfahren Anwendung bei Personen, die wirtschaftlich tätig sind.
Dazu gehören unter anderem die persönlich haftenden Gesellschafter einer offenen
Handelsgesellschaft (oHG), Mehrheitsgesellschafter einer Kapitalgesellschaft
sowie ehemals selbstständig Tätige, deren Vermögensverhältnisse als nicht
überschaubar eingestuft werden. Zusätzlich werden beim Frühindikator aus
technischen Gründen auch die Nachlass- und Gesamtgutinsolvenzverfahren
miteinbezogen.
Bei der Berechnung der Insolvenzhäufigkeit wurden Angaben aus dem statistischen
Unternehmensregister zum Unternehmensbestand herangezogen. Als Unternehmen
werden rechtliche Einheiten verstanden. Rechtliche Einheiten sind juristische
und natürliche Personen, die eine Wirtschaftstätigkeit selbstständig ausüben,
wie beispielsweise Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung
(GmbHs), Offene Handelsgesellschaften oder auch Einzelunternehmen.
Weitere wichtige Hinweise zur Interpretation und Vergleichbarkeit der
Insolvenzstatistiken bietet der Bereich "Methoden" auf der Themenseite
"Gewerbemeldungen und Insolvenzen" im Internetangebot des Statistischen
Bundesamtes.
Weitere Informationen:
Detaillierte Ergebnisse bieten die Tabellen 52411 (Insolvenzen) in der Datenbank
GENESIS-Online sowie die Themenseite "Gewerbemeldungen und Insolvenzen" im
Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.
Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen
und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter
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Telefon: +49 611 75 4592
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Verfasst von news aktuell
