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    Tarifergebnis zum Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk steht - Beide Tarifparteien stimmen zu (FOTO)

    Köln (ots) - Der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) und die
    Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) haben sich auf ein neues
    Tarifergebnis zum Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk geeinigt. Nach Zustimmung
    beider Tarifparteien kann der neue Tarifvertrag zur Regelung eines Mindestlohns
    im Dachdeckerhandwerk (TV Mindestlohn) nun in Kraft treten. Er gilt für drei
    Jahre - vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028.

    Kernpunkte des neuen Tarifvertrags Mindestlohn

    Laufzeit: 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2028

    Mindestlohn 1 (ungelernte Arbeitskräfte)

    - Anhebung zum 1. Januar 2026 von derzeit 14,35 Euro auf 14,96 Euro·
    - Danach Einfrieren auf diesem Niveau bis Ende 2028

    Mindestlohn 2 (gelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer)

    Anhebung in drei Stufen

    - 1. Januar 2026: 16,60 Euro
    - 1. Januar 2027: 17,10 Euro
    - 1. Januar 2028: 17,60 Euro

    Mit diesem Ergebnis tragen die Tarifvertragsparteien sowohl den politischen als
    auch den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Rechnung. Durch die Anhebung um 3,8
    Prozent im Jahr 2026 sowie um 3,0 und 2,9 Prozent in den Folgejahren bleibt der
    Mindestlohn 2 weiterhin deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn. Beide
    Tarifparteien haben das Verhandlungsergebnis bis zum Ablauf der Erklärungsfrist
    am 2. Oktober 2025 angenommen.

    Kommentare der Verhandlungsführer

    ZVDH-Präsident Dirk Bollwerk, der auf Arbeitgeberseite die Verhandlungen führte,
    betont: "Mit diesem Tarifergebnis sichern wir einerseits faire Löhne im
    Dachdeckerhandwerk, andererseits schaffen wir Planungssicherheit für unsere
    Betriebe. Der Mindestlohn 1 wird künftig eng am gesetzlichen Niveau orientiert,
    damit bleibt der Anreiz für eine qualifizierte Ausbildung im Dachdeckerhandwerk
    erhalten. Zugleich sorgt die dreijährige Laufzeit für Stabilität in einer
    wirtschaftlich herausfordernden Zeit."

    Carsten Burckhardt, stellvertretender Bundesvorsitzender der IG BAU und
    Verhandlungsführer für die Arbeitnehmer*innen, sagt: "Das Dachdeckerhandwerk
    zeigt, wie Tarifpartnerschaft funktionieren kann - fair, respektvoll und mit
    Vorbildcharakter für andere Handwerksbranchen. Nach intensiven, aber fairen
    Verhandlungen ist es gelungen, den Branchenmindestlohn für Helfer*innen auch in
    den kommenden Jahren oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns zu sichern. Zugleich
    wird der Mindestlohn für gelernte Fachkräfte deutlich angehoben. Damit erreichen
    wir spürbare Lohnsteigerungen für unsere Mitglieder - auch in Betrieben ohne
    Tarifbindung und in Entsendebetrieben. Wir schaffen Schutz vor Dumpingwettbewerb
    und sorgen für faire, verlässliche Arbeitsbedingungen. Das ist ein starkes
    Signal für die ganze Branche."

    Bildmaterial: https://bit.ly/PM-Mindestlohn-2025

    Pressekontakt:

    DEUTSCHES DACHDECKERHANDWERK
    Zentralverband

    Claudia Büttner
    Bereichsleiterin Presse
    Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH)
    Fritz-Reuter-Str. 1 // 50968 Köln
    Tel. 0221-398038-0
    Fax 0221-398038-512
    E-Mail mailto:cbuettner@dachdecker.de
    http://www.dachdecker.de // http://www.dachdeckerdeinberuf.de
    Unser Podcast - Einfach mal reinhören:
    https://bit.ly/ZVDH-Podcast

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/115513/6136385
    OTS: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks ZVDH




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