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    Gutachten unterstreicht Bedeutung der Losvergabe für Mittelstand

    Berlin (ots) - In einem jetzt vorgelegten gemeinsamen Gutachten bestätigen Prof.
    Dr. Michael Eßig und Prof. Dr. Martin Burgi, dass die Bundesregierung im Sinne
    des Koalitionsvertrages handelt, wenn sie im Entwurf für ein
    Vergabebeschleunigungsgesetz grundsätzlich am Vorrang der Losvergabe bei der
    öffentlichen Auftragsvergabe festhält.

    In einer mittelständisch geprägten Wirtschaft ist es von zentraler Bedeutung und
    liegt zugleich auch im besonderen Interesse öffentlicher Auftraggeber, dass KMU
    faire Chancen erhalten, sich um öffentliche Aufträge bewerben zu können. Nur so
    wird ein Wettbewerb um öffentliche Aufträge überhaupt ermöglicht und zugleich
    die spätere Leistungserbringung sichergestellt.

    Anhand konkreter Daten verdeutlicht das jetzt vorgelegte Gutachten den hohen
    Anteil von kleinen und mittleren Unternehmen und Betrieben an den vergebenen
    Bauaufträgen. Damit sind KMU nicht nur das Rückgrat des Bauwesens, sondern auch
    ein Garant für die Umsetzung öffentlicher Investitionen und für die
    wirtschaftliche Stabilität ganzer Regionen. Darüber hinaus belegen die Zahlen,
    dass die losweise Vergabe die Zahl potenzieller Bieter erhöht und dadurch den
    Preis- und Qualitätswettbewerb stärkt.

    Die Studie unterstreicht zudem den Beitrag der losweisen Vergabe zur Resilienz
    und Qualität öffentlicher Bauvorhaben: Wenn Aufträge auf mehrere
    mittelständische Unternehmen und Betriebe verteilt werden, sinkt das Risiko von
    Projektstillständen, etwa bei Insolvenz großer Generalunternehmer. Gleichzeitig
    entstehen innovativere, spezialisierte Lösungen.

    Kontraproduktiv für die Beteiligungsmöglichkeiten des Mittelstands wäre hingegen
    der vom Bundesrat geforderte Wegfall des Vorrangs der Losvergabe aus nicht näher
    spezifizierten "zeitlichen" Gründen, was im Übrigen ein Vorschlag ist, der exakt
    dem der Ampelregierung entspricht. Die Gutachter warnen in diesem Zusammenhang
    vor verfassungsrechtlichen Risiken. Der Vorrang der Losvergabe schafft gleiche
    Zugangschancen zu öffentlichen Aufträgen und ist damit Ausdruck des
    Gleichheitsgrundsatzes (Art. 3 GG). Auch mit Blick auf den
    Bestimmtheitsgrundsatz melden die Autoren des Gutachtens Bedenken an, da die
    "zeitlichen Gründe" hier ohne die begrenzenden Kriterien des Regierungsentwurfs
    eingeführt werden sollen.

    Zudem fordert auch das Europäische Parlament in seiner Entschließung für die
    anstehende Reform der EU-Vergaberichtlinien, die Aufteilung öffentlicher
    Aufträge in Lose zukünftig zum Regelfall zu machen. Eine Aufweichung des
    Vorrangs der Losvergabe im deutschen Regelwerk müsste dann wegen
    entgegenstehender EU-Vorschriften bereits nach kurzer Zeit wieder rückgängig
    gemacht werden.

    Jetzt kommt es darauf an, die zukünftigen Beteiligungsmöglichkeiten des
    Mittelstands bei der Vergabe öffentlicher Aufträge - wie im Gesetzentwurf der
    Bundesregierung vorgesehen - auch im weiteren parlamentarischen Verfahren zu
    sichern. Alles andere wäre ein eklatanter Verstoß gegen den Koalitionsvertrag,
    der den Grundsatz der mittelstandsfreundlichen Vergabe betont.

    Das Gutachten von Prof. Dr. Eßig und Prof. Dr. Burgi finden Sie auf der
    Internetseite der Bundesvereinigung Bauwirtschaft hier (https://www.bv-bauwirtsc
    haft.de/post/gutachten-unterstreicht-bedeutung-der-losvergabe-f%C3%BCr-mittelsta
    nd) .

    Pressekontakt:

    Iris Rabe
    Leiterin Kommunikation und Presse
    Bundesvereinigung Bauwirtschaft
    Kronenstr. 55-58
    10117 Berlin
    030-20314-409
    mailto:rabe@zdb.de

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/51291/6137366
    OTS: Bundesvereinigung Bauwirtschaft




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