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    Sinnack ruft Baguettebrötchen zurück

    Für Sie zusammengefasst
    • Rückruf von Sinnack Baguettebrötchen wegen Plastikteilen.
    • Betroffene Charge: L153641, MHD 10.11.2025.
    • Rückgabe ohne Kassenbon in Filialen möglich.

    (Tippfehler im 3. Absatz behoben: "Discounters")

    BOCHOLT (dpa-AFX) - Die Firma Sinnack Backspezialitäten hat eine Charge Baguettebrötchen zurückgerufen. Betroffen sind die "Kornmühle Baguettebrötchen 4 Stück 300 g" mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 10.11.2025 und der Chargennummer L153641, wie das Unternehmen mit Sitz in Bocholt mitteilte. Diese Informationen befinden sich auf der Oberseite der Verpackung. Vom Verzehr der Brötchen wird abgeraten.

    Der Rückruf erfolge vorbeugend, da nicht ausgeschlossen werden könne, dass in einzelnen Packungen Plastikteile enthalten sind. Umgehend sei das Produkt aus den Märkten genommen worden, heißt es in der Mitteilung.

    Zehn Bundesländer sind betroffen

    Das Produkt wurde in Filialen des Discounters Netto in Teilen von Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein angeboten.

    Verbraucher, die die Baguettebrötchen gekauft haben, können sie gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons in ihren Einkaufsstätten zurückgeben, wie es weiter hieß./hs/DP/jha





    dpa-AFX
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