Hausdurchsuchungen: Kaskadenartiges Versagen des Rechtsstaats
In Deutschland regelt die Strafprozessordnung (StPO) die Durchsuchung von Wohnungen, Räumen oder Personen streng, um den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und den Schutz der Persönlichkeitsrechte zu wahren. Eine Hausdurchsuchung ist ein schwerwiegender Eingriff in die Privat- und Intimsphäre und darf nur unter klaren Voraussetzungen erfolgen. Die relevanten Regelungen finden sich in den §§ 102 ff. StPO.
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