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    Gold Royalty verabschiedet Aktionärsrechtsplan

    Vorstand und Sonderausschuss handeln zum Schutz und zur Maximierung des Wertes für die Aktionäre

     

    Vancouver, British Columbia – 5. November 2025 – Gold Royalty Corp. („Gold Royalty” oder das „Unternehmen”) (NYSE American: GROY) (- https://www.commodity-tv.com/play/gold-royalty-ceo-on-record-revenue-i ... -) gab bekannt, dass sein Vorstand (der „Vorstand“) auf Empfehlung eines kürzlich gebildeten Sonderausschusses seiner unabhängigen Direktoren (der „Ausschuss“) einen Aktionärsrechteplan (der „Plan“) verabschiedet hat, der sofort in Kraft tritt.

     

    Nach Prüfung der jüngsten Handelsvolumina und -aktivitäten hat der Vorstand den Plan verabschiedet, um sicherzustellen, dass alle Aktionäre des Unternehmens im Falle eines unerwünschten Übernahmeangebots oder eines anderen Versuchs, die Kontrolle über das Unternehmen zu erlangen (einschließlich eines „schleichenden Übernahmeangebots”), gleich und fair behandelt werden. In Bezug auf solche Transaktionen soll der Plan unter anderem Folgendes bewirken:

     

    -          potenzielle Bieter dazu anzuhalten, die Aktionäre von Gold Royalty fair und gleich zu behandeln und die Kontrollprämien und den Wert für die Aktionäre zu erhalten; und

    -          dem Vorstand und den Aktionären ausreichend Zeit zu geben, um auf der Grundlage fundierter Informationen angemessen zu reagieren und die geltenden gesetzlichen Rechte zu schützen.

     

    Der Plan wurde nicht als Reaktion auf ein bestimmtes Übernahmeangebot oder einen anderen Vorschlag zur Übernahme der Kontrolle über das Unternehmen verabschiedet, und dem Unternehmen sind keine derartigen anstehenden oder geplanten Übernahmeangebote oder anderen Vorschläge bekannt.

     

    Gemäß dem Plan wird für jede am Stichtag, dem 17. November 2025, im Umlauf befindliche Stammaktie von Gold Royalty ein Recht ausgegeben, und danach wird automatisch ein Recht an jede neue von Gold Royalty ausgegebene Stammaktie geknüpft. Jedes Recht kann ausgeübt werden, wenn eine Person das wirtschaftliche Eigentum an 15 % oder mehr der im Umlauf befindlichen Stammaktien erwirbt, ohne die zulässigen Angebotsbestimmungen des Plans einzuhalten. Unter diesen Umständen berechtigt jedes Recht den Inhaber (mit Ausnahme der erwerbenden Person) zum Kauf zusätzlicher Gold Royalty-Stammaktien zu einem Abschlag auf den dann geltenden Marktpreis. Der Plan enthält einen Mechanismus, der eine höhere Schwelle von 20 % für alle Unternehmen vorsieht, die zusammen mit ihren verbundenen Unternehmen und gemeinsamen Akteuren keine Stillhaltevereinbarung oder ähnliche Vereinbarung mit dem Unternehmen geschlossen haben.

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