Sterling Metals gibt Aufstockung der Privatplatzierung von Einheiten und Flow-Through-Einheiten bekannt
NICHT ZUR WEITERGABE AN US-NACHRICHTENDIENSTE ODER ZUR VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN BESTIMMT
10. November 2025 – Toronto, Ontario / IRW-Press / Sterling Metals Corp. (TSXV: SAG, OTCQB: SAGGF) („Sterling“ oder das „Unternehmen“) freut sich bekannt zu geben, dass das Unternehmen im Anschluss an seine Pressemitteilung vom 5. November 2025 seine nicht über Broker vermittelte Privatplatzierung aufgestockt hat, bei der bis zu 5.244.452 Wertpapiereinheiten (jeweils eine „Einheit“) zum Preis von 1,50 $ pro Einheit sowie bis zu 2.666.662 Charity Flow-Through-Einheiten (jeweils eine „Charity-FT-Einheit“) zum Preis von 2,30 $ pro Charity-FT-Einheit ausgegeben werden, um einen Bruttoerlös von insgesamt bis zu 14.000.000,60 $ zu generieren (die „Platzierung“).
Jede Einheit setzt sich aus einer Stammaktie (jeweils eine „Stammaktie“) aus dem Grundkapital des Unternehmens und einer Hälfte eines Stammaktienkaufwarrants des Unternehmens (jeder ganze Warrant, ein „Warrant“) zusammen. Jeder Warrant berechtigt dessen Inhaber innerhalb eines Zeitraums von zwei (2) Jahren ab dem Abschlussdatum der Platzierung zum Erwerb einer Stammaktie des Unternehmens zum Preis von 3,00 $ pro Stammaktie. Jede Charity-FT-Einheit besteht aus einer Stammaktie, die auf Flow-Through-Basis begeben wird (jeweils eine „Charity-FT-Aktie“), und einem Warrant, wobei hier die gleichen Bedingungen gelten wie bei den Warrants, die in den Einheiten enthalten sind.
Das Unternehmen hat die Möglichkeit, bestimmten anspruchsberechtigten Personen eine Barprovision zu bezahlen, die 6,0 % des Bruttoerlöses aus der Platzierung entspricht.
Gemäß den Wiederveräußerungsvorschriften in den geltenden Wertpapiergesetzen sind alle im Rahmen der Platzierung ausgegebenen Wertpapiere ab dem Ausgabedatum an eine gesetzliche Haltedauer von vier Monaten und einem Tag gebunden. Der Nettoerlös aus dem Verkauf der Einheiten wird zur Stärkung des Working Capital verwendet. Der Bruttoerlös aus dem Verkauf der Charity-FT-Einheiten wird vom Unternehmen für zulässige „kanadische Explorationsausgaben“ verwendet, die als „Flow-Through-Bergbauausgaben zur Förderung kritischer Rohstoffe“ (im kanadischen Einkommensteuergesetz als „Flow-Through Critical Mineral Mining Expenditures“ bezeichnet) zu werten sind. Voraussetzung für den Abschluss der Platzierung sind bestimmte Bedingungen, wie unter anderem der Erhalt aller erforderlichen Genehmigungen. Dazu zählen neben der Genehmigung seitens der Regulierungsbehörde auch andere Genehmigungen, wie etwa die Zustimmung der Börsenaufsicht der TSX Venture Exchange.

