Waffenlieferungen nach Israel - Gericht weist Klagen ab
- Palästinenser scheitern mit Klage gegen Waffenexporte.
- Verwaltungsgericht Berlin weist Klagen prozessual zurück.
- Genehmigungspraxis der Bundesregierung bleibt bestehen.
BERLIN (dpa-AFX) - Palästinenser im Gazastreifen sind mit ihrem Versuch gescheitert, Waffenexporte an Israel zu verbieten. Das Verwaltungsgericht Berlin hat Klagen aus prozessualen Gründen zurückgewiesen, mit denen die Genehmigungspraxis der Bundesregierung angegriffen wurde. (Az. VG 4 K 45/24 und VG 4 130/24)
Das Gericht hatte über zwei unterschiedlich gelagerte Klagen zu entscheiden. In einem Fall argumentierte der Kläger, die Genehmigungspraxis verstoße gegen die völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands. Dieser vorbeugende Rechtsschutz könne nur gewährt werden, wenn absehbar sei, dass die Bundesrepublik genau so wieder handele, erklärte der Vorsitzende Richter Stephan Groscuth.
Im zweiten Verfahren griffen vier im Gazastreifen lebende Palästinenser - ein weiterer Kläger ist zwischenzeitlich bei einem Angriff gestorben - eine Genehmigung für die Ausfuhr von 3.000 tragbaren Panzerabwehrwaffen an. Sie wollten, dass diese nachträglich als rechtswidrig eingestuft wird. Dies sei nur möglich, wenn die Gefahr bestehe, dass die Bundesregierung unter denselben Bedingungen wie im Herbst 2023 erneut so handeln würde, so das Gericht./mvk/DP/jha
Zusätzliche Unternehmensinformationen zur Rheinmetall Aktie
Die Rheinmetall Aktie wird zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Nachricht mit einem Plus von +0,55 % und einem Kurs von 1.742 auf Tradegate (12. November 2025, 17:29 Uhr) gehandelt.
Auf 7 Tage gesehen hat sich der Kurs der Rheinmetall Aktie um +5,18 % verändert. Der Verlust auf 30 Tage beträgt -9,98 %.
Die Marktkapitalisierung von Rheinmetall bezifferte sich zuletzt auf 74,92 Mrd..

