Apothekerkammer Nordrhein warnt vor unkontrollierten "Grenzapotheken" im Ausland / Nach BGH-Urteil wird klar
Ausländische Versender müssen "echte Apotheken" sein (FOTO)
Düsseldorf (ots) - Sein oder nicht sein. Das ist auch bei Apotheken die Frage.
Während klassische Apotheken vor Ort rund um die Uhr in Präsenz für Patienten
und Kunden da sind, gilt das nicht für ausländische Versender, die sich selbst
als Online-Apotheke bezeichnen. Formal handelt es sich hier meist um
"Grenzapotheken" in den Niederlanden - die aus Sicht der Apothekerkammer
Nordrhein (AKNR) ein erhebliches Risiko für die Patientensicherheit darstellen.
"Diese selbsternannten Apotheken - in Wahrheit handelt es sich um Hochregallager
- beliefern ausschließlich Patientinnen und Patienten außerhalb der Niederlande,
oft ohne wirksame staatliche Aufsicht", ordnet Dr. Bettina Mecking, Justiziarin
und Geschäftsführerin der Apothekerkammer Nordrhein, die Realität hinter der
Grenze ein. "Wesentliche Punkte, die eine Apotheke zu einer Apotheke machen,
sind hier aus unserer Sicht nicht erfüllt. Richtig: DocMorris und Co.
beschäftigen Apothekerinnen und Apotheker - das war es dann aber auch schon. Mit
einer ordentlichen, an den Bedürfnissen und Erwartungen der Patienten und Kunden
ausgerichteten Versorgung mit Arzneimitteln hat der ausländische Versandhandel
nichts zu tun."
Während klassische Apotheken vor Ort rund um die Uhr in Präsenz für Patienten
und Kunden da sind, gilt das nicht für ausländische Versender, die sich selbst
als Online-Apotheke bezeichnen. Formal handelt es sich hier meist um
"Grenzapotheken" in den Niederlanden - die aus Sicht der Apothekerkammer
Nordrhein (AKNR) ein erhebliches Risiko für die Patientensicherheit darstellen.
"Diese selbsternannten Apotheken - in Wahrheit handelt es sich um Hochregallager
- beliefern ausschließlich Patientinnen und Patienten außerhalb der Niederlande,
oft ohne wirksame staatliche Aufsicht", ordnet Dr. Bettina Mecking, Justiziarin
und Geschäftsführerin der Apothekerkammer Nordrhein, die Realität hinter der
Grenze ein. "Wesentliche Punkte, die eine Apotheke zu einer Apotheke machen,
sind hier aus unserer Sicht nicht erfüllt. Richtig: DocMorris und Co.
beschäftigen Apothekerinnen und Apotheker - das war es dann aber auch schon. Mit
einer ordentlichen, an den Bedürfnissen und Erwartungen der Patienten und Kunden
ausgerichteten Versorgung mit Arzneimitteln hat der ausländische Versandhandel
nichts zu tun."
Mehr noch: "Um einer Überprüfung durch die Behörden vor Ort zu entgehen, wird
regelmäßig auf die Abgabe niederländischer Arzneimittel verzichtet -
beziehungsweise nicht an Patienten oder Kunden in den Niederlanden versandt", so
Dr. Morton Douglas von der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen in Freiburg,
die die Kammer regelmäßig vertritt. "Apotheken in Deutschland müssen sich an
hiesige Gesetze halten und werden regelmäßig kontrolliert - und gleichzeitig
entziehen sich die ausländischen Versender der Kontrolle. Dass dieses unfaire
Treiben von der Politik geduldet wird, frustriert Apotheken in Deutschland. Das
wird uns immer wieder gespiegelt."
"Grenzapotheken ohne echte Präsenz und ohne Aufsicht sind ein ernstes
Sicherheitsrisiko. Wir fordern verbindliche Vor-Ort-Prüfungen und umfassende
behördliche Kontrolle - auch für Versandlogistiker", erklärt Dr. Bettina
Mecking. "Nur so kann das Vertrauen der Bevölkerung in hohe Qualitätsstandards
geschützt werden: Der Verbraucher weiß, wenn er eine Apotheke in Deutschland
betritt, dass diese regelmäßig kontrolliert wird. Dieses Vertrauen wird
enttäuscht, wenn aus den Niederlanden heraus faktisch nicht kontrollierbare
Betriebe agieren."
Nach § 73 Abs. 1 Nr. 1a AMG darf der Versand aus dem Ausland nur durch
rechtmäßig zugelassene und beaufsichtigte Präsenzapotheken erfolgen. Eine reine
Versandlogistikstruktur erfüllt diese Voraussetzung nach Auffassung der Kammer
nicht. Die AKNR begrüßt die aktuelle Befassung des OLG Düsseldorf, das die
Anforderungen an eine Präsenzapotheke klären soll.
Entscheidend für die Prüfung ist aus Sicht der Apothekerkammer der Zeitpunkt der
Klageerhebung. Eine nachträgliche Errichtung einer echten Präsenzapotheke ändert
an der Rechtslage nichts mehr. Dies gilt auch mit Blick auf die möglichen
Konsequenzen, insbesondere die Rückzahlungsverpflichtungen für Leistungen der
gesetzlichen Krankenversicherungen.
Über uns: Apothekerkammer Nordrhein
Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) ist als Körperschaft des öffentlichen
Rechts Trägerin der berufsständischen Selbstverwaltung der Apothekerinnen und
Apotheker, die in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf arbeiten oder
leben. Sie vertritt die Interessen der über 12.100 Kammerangehörigen, die in
öffentlichen Apotheken, Krankenhäusern, Wissenschaft, Industrie und Verwaltung
oder bei der Bundeswehr tätig sind. Die Apotheke vor Ort übernimmt eine
hoheitliche Aufgabe: die sichere, vom Heilberuf getragene, wohnortnahe
Versorgung der Menschen mit Arznei- und Hilfsmitteln, 365 Tage im Jahr, rund um
die Uhr.
Pressekontakt:
Jens A. Krömer
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Apothekerkammer Nordrhein
Poststr. 4
40213 Düsseldorf
Tel. 0211 8388119
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/15266/6158324
OTS: Apothekerkammer Nordrhein
regelmäßig auf die Abgabe niederländischer Arzneimittel verzichtet -
beziehungsweise nicht an Patienten oder Kunden in den Niederlanden versandt", so
Dr. Morton Douglas von der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen in Freiburg,
die die Kammer regelmäßig vertritt. "Apotheken in Deutschland müssen sich an
hiesige Gesetze halten und werden regelmäßig kontrolliert - und gleichzeitig
entziehen sich die ausländischen Versender der Kontrolle. Dass dieses unfaire
Treiben von der Politik geduldet wird, frustriert Apotheken in Deutschland. Das
wird uns immer wieder gespiegelt."
"Grenzapotheken ohne echte Präsenz und ohne Aufsicht sind ein ernstes
Sicherheitsrisiko. Wir fordern verbindliche Vor-Ort-Prüfungen und umfassende
behördliche Kontrolle - auch für Versandlogistiker", erklärt Dr. Bettina
Mecking. "Nur so kann das Vertrauen der Bevölkerung in hohe Qualitätsstandards
geschützt werden: Der Verbraucher weiß, wenn er eine Apotheke in Deutschland
betritt, dass diese regelmäßig kontrolliert wird. Dieses Vertrauen wird
enttäuscht, wenn aus den Niederlanden heraus faktisch nicht kontrollierbare
Betriebe agieren."
Nach § 73 Abs. 1 Nr. 1a AMG darf der Versand aus dem Ausland nur durch
rechtmäßig zugelassene und beaufsichtigte Präsenzapotheken erfolgen. Eine reine
Versandlogistikstruktur erfüllt diese Voraussetzung nach Auffassung der Kammer
nicht. Die AKNR begrüßt die aktuelle Befassung des OLG Düsseldorf, das die
Anforderungen an eine Präsenzapotheke klären soll.
Entscheidend für die Prüfung ist aus Sicht der Apothekerkammer der Zeitpunkt der
Klageerhebung. Eine nachträgliche Errichtung einer echten Präsenzapotheke ändert
an der Rechtslage nichts mehr. Dies gilt auch mit Blick auf die möglichen
Konsequenzen, insbesondere die Rückzahlungsverpflichtungen für Leistungen der
gesetzlichen Krankenversicherungen.
Über uns: Apothekerkammer Nordrhein
Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) ist als Körperschaft des öffentlichen
Rechts Trägerin der berufsständischen Selbstverwaltung der Apothekerinnen und
Apotheker, die in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf arbeiten oder
leben. Sie vertritt die Interessen der über 12.100 Kammerangehörigen, die in
öffentlichen Apotheken, Krankenhäusern, Wissenschaft, Industrie und Verwaltung
oder bei der Bundeswehr tätig sind. Die Apotheke vor Ort übernimmt eine
hoheitliche Aufgabe: die sichere, vom Heilberuf getragene, wohnortnahe
Versorgung der Menschen mit Arznei- und Hilfsmitteln, 365 Tage im Jahr, rund um
die Uhr.
Pressekontakt:
Jens A. Krömer
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Poststr. 4
40213 Düsseldorf
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