Merz

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    'Politisch Verfolgte werden wir nicht abschieben'

    Für Sie zusammengefasst
    • Politisch Verfolgte dürfen in Deutschland bleiben.
    • Rückkehrpflicht für Flüchtlinge nach Bürgerkrieg.
    • Gut integrierte Geflüchtete erhalten Bleibeperspektive.

    BERLIN (dpa-AFX) - Bundeskanzler Friedrich Merz hat klargestellt, dass Menschen, die politisch oder religiös verfolgt werden, in Deutschland bleiben dürfen. Diejenigen, die politisch-religiös verfolgt seien, "die werden wir nicht abschieben. Das ist doch völlig klar", sagte der CDU-Chef bei einer Veranstaltung der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands.

    Gleichzeitig machte er deutlich, dass Geflüchtete, die vor Bürgerkriegen Schutz gesucht haben, nach deren Ende in ihre Heimatländer zurückkehren müssen. "Diejenigen, die hier auf Zeit vor Bürgerkriegen geflüchtet sind, die müssen dann, wenn der Bürgerkrieg vorbei ist, auch wieder zurückkehren in ihr Heimatland."

    Gespräche über Rückkehrmöglichkeiten nach Kriegsende

    Merz kündigte an, mit dem syrischen Präsidenten darüber zu sprechen, was man machen könne, damit die Menschen, die hier seien, nach Beendigung des Bürgerkriegs dort zum Wiederaufbau beitragen können. Viele von ihnen würden dort gebraucht und sollten deshalb einen Anreiz haben, in ihre Heimat zurückzugehen.

    Abschließend sprach Merz über Bleibeperspektiven für gut integrierte Geflüchtete. "Viele sind hier und werden hier gebraucht, sind zum Beispiel Ärzte geworden oder sind in verschiedensten Berufen tätig. Wir wollen denen hier auch eine Bleibeperspektive geben, wenn sie integriert sind, wenn sie mit ihren Familien hier auch in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen", fügte er hinzu./svv/DP/he






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    Merz 'Politisch Verfolgte werden wir nicht abschieben' Bundeskanzler Friedrich Merz hat klargestellt, dass Menschen, die politisch oder religiös verfolgt werden, in Deutschland bleiben dürfen. Diejenigen, die politisch-religiös verfolgt seien, "die werden wir nicht abschieben. Das ist doch völlig klar", …

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