EKD erlaubt die illegalen Regenbogenflaggen vor Kirchen
Im Dritten Reich hing vor vielen evangelischen Kirchen die Hakenkreuzfahne. Diese politische Beflaggung war Ausdruck der inneren und äußeren Nähe der evangelischen Kirchen zum Nationalsozialismus. Um solch eine öffentliche Präsentation der kirchlichen Prostitution mit einer Weltanschauung für die Zukunft auszuschließen, erließ die EKD 1947 eine Verordnung; vor Kirchengebäuden ist einzig die Kirchenflagge erlaubt, violettes Kreuz
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Ein Beitrag von Achijah Zorn.
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