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    Bundeswehr soll Drohnen im Inland unschädlich machen

    Für Sie zusammengefasst
    • Bundeswehr unterstützt Drohnenabwehr mit Waffengewalt
    • Reform des Luftsicherheitsgesetzes schafft Rechtssicherheit
    • Aktionen auf Rollfeldern künftig als Straftat gewertet

    BERLIN (dpa-AFX) - Um Spionage, Sabotage und mögliche Angriffe zu verhindern, soll die Bundeswehr die Sicherheitsbehörden künftig bei der Drohnenabwehr im Inland unterstützen - notfalls auch mit Waffengewalt. Das sieht ein Entwurf des Bundesinnenministeriums vor, über den das Kabinett an diesem Mittwoch beraten will. Er liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.

    Die geplante Reform des Luftsicherheitsgesetzes soll für diese Art der Amtshilfe nicht nur Rechtssicherheit schaffen. Sie soll auch die dafür im konkreten Fall notwendigen Abstimmungsprozesse zwischen Sicherheitsbehörden und Militär vereinfachen und verkürzen.

    Waffengewalt nur als ultima ratio

    Durch die Erweiterung der möglichen Einsatzmaßnahmen der Bundeswehr zur Unterstützung der Länder bei der Verhinderung eines besonders schweren Unglücksfalls soll laut Entwurf "die unmittelbare Einwirkung der Streitkräfte mit Waffengewalt oder sonstigen Wirkmitteln, zum Beispiel mit sogenannten Jammern, gegen unkooperative unbemannte Luftfahrzeuge möglich werden". Allerdings nur dann, wenn davon auszugehen ist, dass die Drohne "gegen das Leben von Menschen oder gegen eine kritische Anlage eingesetzt werden soll, und sie das einzige Mittel zur Abwehr dieser gegenwärtigen Gefahr ist".

    Technische Amtshilfe soll dem Entwurf zufolge auch die Bundespolizei von der Bundeswehr anfordern können. Die Soldaten dürften nach den Plänen des Innenministeriums dabei unter bestimmten Voraussetzungen auch militärische Mittel nutzen.

    Strafe für Aktionen auf dem Rollfeld

    Die meisten neuen Regelungen, die der Entwurf vorsieht, zielen darauf ab, sich gegen Risiken, die nach Einschätzung der Bundesregierung aktuell vor allem von Russland ausgehen, zu wappnen. Doch die geplante Reform enthält auch Regelungen, die gegen radikale Aktivisten gerichtet sind, die den Flugverkehr durch Aktionen auf dem Rollfeld beziehungsweise auf den Start- und Landebahnen behindern. Entsprechende Aktionen von Klimaaktivisten wurden bisher als Ordnungswidrigkeit behandelt - mit Bußgeldern sowie Schadensersatzforderungen. Künftig soll dies als Straftat gewertet werden./abc/DP/zb






    dpa-AFX
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