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    Die Booster Precision Components Holding GmbH gibt den erfolgreichen Abschluss ihres schriftlichen Verfahrens zur Änderung von und zum Verzicht auf bestimmte Anleihebedingungen bekannt

    Für Sie zusammengefasst
    • Booster Precision schließt schriftliches Verfahren erfolgreich ab.
    • Anleihebedingungen wurden geändert und verzichtet.
    • Zustimmungsgebühr von 0,50% wird an Gläubiger gezahlt.

    EQS-News: Booster Precision Components Holding GmbH / Schlagwort(e): Anleihe
    Die Booster Precision Components Holding GmbH gibt den erfolgreichen Abschluss ihres schriftlichen Verfahrens zur Änderung von und zum Verzicht auf bestimmte Anleihebedingungen bekannt

    05.12.2025 / 17:46 CET/CEST
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


    Die Booster Precision Components Holding GmbH gibt den erfolgreichen Abschluss ihres schriftlichen Verfahrens zur Änderung von und zum Verzicht auf bestimmte Anleihebedingungen bekannt 

    Schwanewede, 5. Dezember 2025 – Die Booster Precision Components Holding GmbH („Gesellschaft”) gibt heute den erfolgreichen Abschluss des schriftlichen Verfahrens („schriftliches Verfahren”) bekannt, das am 20. November 2025 in Bezug auf die ausstehende vorrangig besicherte kündbare Anleihe der Gesellschaft mit einem Gesamtvolumen von bis zu EUR 60.000.000 und Fälligkeit in 2026 (ISIN NO0012713520) („Anleihe“) eingeleitet wurde, und zwar in Bezug auf den Verzicht auf und die Änderung bestimmter Anleihebedingungen, wie in der Bekanntmachung des schriftlichen Verfahrens vom 20. November 2025 („Vorschlag“) angegeben.

    An dem schriftlichen Verfahren nahm eine für die Beschlussfähigkeit ausreichende Anzahl von Anleihegläubigern teil und die erforderliche Mehrheit der Anleihegläubiger stimmte für die Annahme des Vorschlags.

    Die Gesellschaft zahlt den berechtigten Anleihegläubigern die in der Bekanntmachung des schriftlichen Verfahrens festgelegte Zustimmungsgebühr in Höhe von 0,50 Prozent des Nennbetrags je Anleihe („Zustimmungsgebühr“). Die Zustimmungsgebühr ist an alle Personen zu zahlen, die am 25. November 2025 als direkte eingetragene Eigentümer oder Bevollmächtigte in den von dem Wertpapierzentralverwahrer („CSD“) geführten Aufzeichnungen eingetragen sind, und die Zahlung der Zustimmungsgebühr erfolgt am 19. Dezember 2025 über das kontobasierte System der CSD.

    Die Bedingungen für die Zahlung der Zustimmungsgebühr sind in der Bekanntmachung des schriftlichen Verfahrens, die auf der Website der Gesellschaft (https://booster-precision.com/en/investor-relations/bond.html) verfügbar ist, näher beschrieben.

    Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

    iron AG

    Fabian Kirchmann | Karolin Bistrovic
    +49 221 914097 14
    booster-precision@ir-on.com

     

     

     



    05.12.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: Booster Precision Components Holding GmbH
    Industriepark Brundorf 4
    28790 Schwanewede
    Deutschland
    Internet: https://www.booster-precision.com/
    ISIN: NO0012713520
    WKN: A30V3Z
    Börsen: Freiverkehr in Frankfurt; FNSE
    EQS News ID: 2241342

     
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    2241342  05.12.2025 CET/CEST





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