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    NanoRepro AG: Einberufungsverlangen für eine außerordentliche Hauptversammlung zur Abberufung und Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern

    Für Sie zusammengefasst
    • Einberufung einer Hauptversammlung zur Aufsichtsratswahl
    • Abberufung aktueller Aufsichtsratsmitglieder beantragt
    • Aktionärin fordert Neuwahlen für bessere Kontrolle

    EQS-Ad-hoc: NanoRepro AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung
    NanoRepro AG: Einberufungsverlangen für eine außerordentliche Hauptversammlung zur Abberufung und Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern

    05.12.2025 / 22:30 CET/CEST
    Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


     Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 MAR

    NanoRepro AG: Einberufungsverlangen für eine außerordentliche Hauptversammlung zur Abberufung und Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern

     

    Marburg, 5. Dezember 2025. Die NanoRepro AG gibt hiermit bekannt, dass der Gesellschaft am heutigen 5. Dezember 2025 ein schriftliches Verlangen der Aktionärin HWT invest Aktiengesellschaft, Bad Brückenau (im Folgenden auch „Antragstellerin“), zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung nach § 122 Abs. 1 AktG zugegangen ist. Die Antragstellerin gibt dabei unter Vorlage eines Nachweises an, dass sie seit mehr als 90 Tagen Aktien im Umfang von mehr als dem zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Gesellschaft hält und damit die Voraussetzungen für die Stellung eines Einberufungsverlangens nach § 122 Abs. 1 AktG vorliegen.

     

    Das Verlangen der Antragstellerin zielt auf die Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung zum nächstmöglichen Zeitpunkt, bevorzugt am 16. Januar 2026, mit folgender beantragter Tagesordnung:


    1. Beschlussfassung über die Abberufung der durch die Hauptversammlung gewählten und derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder Frau Eva Maria Blank, Herrn Andre Schulte-Südhoff und Herrn Volker Trenz, jeweils mit Wirkung zum Ende der außerordentlichen Hauptversammlung, zu der einberufen werden soll.


    2. Neuwahlen zum Aufsichtsrat zur Sicherstellung der satzungsgemäßen Besetzung des Aufsichtsrats der Gesellschaft mit vier Mitgliedern sowie zum Gleichlauf der Amtszeiten. Hierfür schlägt die Antragstellerin vor, drei neue Kandidaten zum Aufsichtsrat zu wählen, und zwar Herrn Gunter Heines, Herrn Michael Herrmann und Herrn Konstantin von Reden-Lütcken (MBA), jeweils bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2030 beschließt. Zum Zwecke der Synchronisierung der Amtszeiten wird ferner eine vorzeitige Wiederwahl des aktuellen Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn Dr. Olaf Stiller, bis zum vorgenannten Zeitpunkt vorgeschlagen.

     

    Zusätzliche Unternehmensinformationen zur NanoRepro Aktie

    Die NanoRepro Aktie wird zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Nachricht mit einem Minus von -0,32 % und einem Kurs von 1,560 auf Lang & Schwarz (05. Dezember 2025, 22:34 Uhr) gehandelt.

    Auf 7 Tage gesehen hat sich der Kurs der NanoRepro Aktie um +1,65 % verändert. Der Gewinn auf 30 Tage beträgt +0,16 %.

    Die Marktkapitalisierung von NanoRepro bezifferte sich zuletzt auf 20,07 Mio..

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