KI trifft auf Kontrolle
EU leitet Kartellverfahren ein: Google könnte ein Milliardenproblem bekommen!
Die EU untersucht, ob Google Webinhalte und YouTube-Uploads ohne faire Bedingungen für KI nutzt. Brüssel warnt vor einem Machtmissbrauch im Milliardenmarkt.
- EU untersucht Googles Nutzung von Webinhalten für KI.
- Kartellverfahren prüft faire Vergütung für Verlage.
- YouTube-Nutzer haben keine Wahl bei Nutzungsrechten.
- Report: Vorsicht, geheim!
Die Europäische Kommission hat ein weitreichendes Kartellverfahren gegen Google eröffnet. Sie will klären, ob der US-Konzern Inhalte von Web-Publishern sowie YouTube-Uploads nutzt, um seine künstliche Intelligenz zu trainieren und neue Suchfunktionen zu betreiben. Gleichzeitig prüft die EU, ob Google dafür angemessen zahlt oder den Betroffenen überhaupt eine echte Wahlmöglichkeit bietet. Für viele Verlage gilt Google als zentraler Traffic-Lieferant, weshalb sie den Zugriff nicht verlieren wollen.
Streitpunkt: KI in der Suche
Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Googles neue Funktionen, sogenannte KI-Überblicke und ein KI-Modus mit dialogartigen Antworten, auf fremden Webinhalten basieren, ohne dass Verlage eine Vergütung erhalten. Zugleich soll geprüft werden, ob Publisher diese Nutzung überhaupt verweigern können, ohne Nachteile im Suchranking in Kauf zu nehmen.
YouTube-Inhalte als Trainingsmaterial
Auch die Verwendung von Videos und anderem Material auf YouTube rückt in den Fokus. Wer dort Inhalte hochlädt, muss Google automatisch weitgehende Nutzungsrechte einräumen, einschließlich für KI-Training. Die Kommission bemängelt, dass Content-Creator dafür kein Geld erhalten und keine Option haben, ihre Inhalte ohne diese Freigabe hochzuladen. Parallel dürfen Konkurrenten laut YouTube-Regeln das Material nicht für eigene Modelle verwenden. Brüssel sieht darin mögliche Wettbewerbsverzerrungen.
Scharfer Ton aus der Kommission
Teresa Ribera, Vizepräsidentin der Kommission, sagte: "Eine freie und demokratische Gesellschaft hängt von vielfältigen Medien, offenem Zugang zu Informationen und einer lebendigen Kreativlandschaft ab. KI bringt enorme Vorteile, aber nicht um den Preis unserer Grundwerte. Deshalb prüfen wir, ob Google unfaire Bedingungen gegenüber Verlagen und Creator auferlegt und Rivalen bei der Entwicklung ihrer KI-Modelle benachteiligt."
Weiterer Verlauf offen
Das Verfahren stützt sich auf Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung verbietet. Ein Zeitrahmen ist nicht vorgesehen. Die Dauer hängt von der Komplexität des Falls und der Kooperationsbereitschaft Googles ab. Die Kommission betont, dass die Einleitung des Verfahrens keine Vorentscheidung über dessen Ausgang darstellt.
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Saskia Reh, wallstreetONLINE Redaktion
Die Alphabet Aktie wird zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Nachricht mit einem Minus von -0,11 % und einem Kurs von 269,0EUR auf Tradegate (09. Dezember 2025, 10:38 Uhr) gehandelt.
