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Presseaussendung zur 47. Sitzung des...
- FMSG-Sitzung am 12. Dezember 2025 behandelt Risiken.
- Antizyklischer Kapitalpuffer bleibt bei 0% der Aktiva.
- Sektoraler Puffer für Gewerbeimmobilienkredite auf 3,5%.
APA ots news: Presseaussendung zur 47. Sitzung des Finanzmarktstabilitätsgremiums
Wien (APA-ots) - Die 47. Sitzung des Finanzmarktstabilitätsgremiums (FMSG) fand am 12.
Dezember 2025 statt. Schwerpunktthemen waren die Empfehlungen zum Antizyklischen Kapitalpuffer und zum sektoralen Systemrisikopuffer für Gewerbeimmobilienkredite sowie das Arbeitsprogramm für das
Jahr 2026.
Zwtl.: Antizyklischer Kapitalpuffer
Das FMSG empfiehlt der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), den Antizyklischen Kapitalpuffer (AZKP) bei 0% der inländischen risikogewichteten Aktiva zu belassen. Derzeit weisen nur zwei der sechzehn
Indikatoren auf erhöhte finanzzyklische Risiken hin. Auch die beiden in der Bemessung finanzzyklischer Risiken höher gewichteten Indikatoren zur Kredit-BIP-Lücke bleiben unter den kritischen
Schwellenwerten.
Details hierzu finden sich in der Empfehlung ( FMSG/5/2025 ). Das Dashboard der Indikatoren zu systemischen zyklischen Risiken wird in einer interaktiven Version auch auf der Website der OeNB
veröffentlicht.
Zwtl.: Sektoraler Systemrisikopuffer für Gewerbeimmobilienkredite
Das FMSG empfiehlt der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), den sektoralen Systemrisikopuffer für Gewerbeimmobilienkredite mit 3,5% festzulegen und eine schrittweise Anhebung dieser Pufferrate in
zwei Stufen mit einem ersten Schritt auf 2% am 1. Juli 2026 sowie auf 3,5% ein Jahr danach.
Das Gremium hatte in der 42. Sitzung vom 3. Oktober 2024 festgehalten, die Pufferhöhe aufgrund der Unsicherheiten im Zusammenhang mit der jüngsten Novelle der EU-Verordnung zu den
Eigenmittelanforderungen (CRR III) vorerst auf 1% zu begrenzen. In der 46. Sitzung hatte das Gremium festgestellt, dass sich die Eigenkapitalunterlegung von Gewerbeimmobilienkrediten durch die CRR
III allerdings insgesamt kaum verändert hat. Analysen der OeNB zeigen überdies, dass sich die Systemrisiken aufgrund des verschlechterten wirtschaftlichen Umfelds weiter erhöht haben.
Unter Berücksichtigung von bereits gebildeten Wertberichtigungen und bestehenden Kapitalerfordernissen erachtet das Gremium eine Pufferhöhe von 3,5% als geeignet, die Resilienz des Bankensektors
gegenüber den identifizierten systemischen Risiken aus Gewerbeimmobilienfinanzierungen zu stärken. Finanzierungen Gemeinnütziger Bauvereinigungen sollen weiterhin ausgenommen bleiben. Die
Auswirkungen auf Kreditkosten, Kreditvergabe und Realwirtschaft wurden im Rahmen eines Impact-Assessments der OeNB geprüft und werden als gering eingeschätzt.
Details hierzu finden sich in der Empfehlung ( FMSG/6/2025 ).
Zwtl.: Arbeitsprogramm 2026
Das Gremium wird sich auch im Jahr 2026 schwerpunktmäßig mit den systemischen Risiken aus Wohn- und Gewerbeimmobilienfinanzierungen auseinandersetzen, sowie einen weiteren Schwerpunkt auf die
systemischen Risiken bei Nichtbanken-Finanzintermediären legen. Neben der vierteljährlichen Evaluierung des Antizyklischen Kapitalpuffers stehen auch die Evaluierungen des Puffers für
Systemrelevante Institute (OSII) und des allgemeinen Systemrisikopuffers (SyRP) auf der Agenda des Gremiums.
Rückfragehinweis:
Sekretariat des Finanzmarktstabilitätsgremiums
z.Hd. Mag.a Marlies Schroeder, MiM
(+43-1) 404 20-6900
kontakt@fmsg.at
https://www.fmsg.at
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/156/aom
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0189 2025-12-12/18:03
