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    Europarat beschließt Entschädigungs-Kommission für Ukraine

    Für Sie zusammengefasst
    • Europarat gründet Kommission für Ukraine-Entschädigung.
    • 34 Länder unterzeichnen Abkommen zur Kommission.
    • Finanzierung bleibt größte Herausforderung für Entschädigung.
    Europarat beschließt Entschädigungs-Kommission für Ukraine

    DEN HAAG/STRASSBURG (dpa-AFX) - Der Europarat treibt mögliche Entschädigungszahlungen für Kriegsschäden an die ukrainische Bevölkerung voran. Bei einer diplomatischen Konferenz im niederländischen Den Haag beschlossen die 46 Staaten des Europarats eine sogenannte Entschädigungs-Kommission für die Ukraine.

    Unter anderem war der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj bei der Konferenz anwesend und bedankte sich für die Unterstützung. 34 Länder, darunter Deutschland, unterzeichneten das entsprechende Abkommen zur Kommission auf Anhieb. Darüber hinaus unterschrieb die EU, die vom Europarat unabhängig ist. Beitreten können auch Länder und regionale Organisationen außerhalb Europas.

    Die Kommission soll Schadenersatzansprüche von Einzelpersonen, Organisationen und öffentlichen Stellen, die durch völkerrechtswidrige Handlungen Russlands in oder gegen die Ukraine verursacht wurden, prüfen. Sie soll auch die Höhe der Entschädigung festlegen.

    Zweiter Baustein neben Schadensregister für die Ukraine

    Die Einrichtung der Kommission gilt als zweiter Schritt auf dem Weg zu Entschädigungszahlungen an die Ukraine. 2023 hatten die Staaten des Europarats bereits das Schadensregister beschlossen, mit dem Zerstörungen in der von Russland angegriffenen Ukraine dokumentiert werden. Nach Angaben des Europarats sind bereits mehr als 85.000 Anträge eingegangen.

    Künftig muss noch ein Entschädigungsfonds eingerichtet werden. Die Akteure prüfen mögliche Finanzierungsquellen. Auch das eingefrorene Vermögen der russischen Staatsbank, über dessen mögliche Nutzung beim kommenden EU-Gipfel verhandelt wird, könnte genutzt werden. Die Finanzierung sei die "größte Herausforderung", sagte EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas bei der Unterzeichnung des Abkommens.

    Die Schadenersatz-Kommission wird endgültig ins Leben gerufen, sobald 25 Staaten das Gründungsabkommen in ihrem nationalen Recht umgesetzt haben und dadurch genug Geld zusammengekommen ist, um die Anfangsarbeit der Kommission zu unterstützen. Sie wird durch jährliche Beiträge der Mitglieder sowie durch freiwillige Beiträge finanziert. Sollte Russland beitreten, soll das Land die Kosten tragen./vni/DP/nas






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