Wahlprüfung

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    BSW warnt Abgeordnete vor 'Skandal'

    Für Sie zusammengefasst
    • BSW fordert Neuauszählung der Wahl, droht mit Klage.
    • Parteichefin spricht von Skandal und Demokratieverrat.
    • Wahlprüfungsausschuss hält Einsprüche für unbegründet.
    Wahlprüfung - BSW warnt Abgeordnete vor 'Skandal'

    BERLIN (dpa-AFX) - Vor der Entscheidung des Bundestags über eine etwaige Neuauszählung der Wahl vom Februar baut das BSW Druck auf die Parlamentarier auf. Eine Ablehnung wäre "nicht weniger als ein Skandal", meinte Parteichefin Amira Mohamed Ali. "Jeder Abgeordnete, der gegen unseren Einspruch stimmt, tritt die Demokratie mit Füßen."

    Die von Sahra Wagenknecht gegründete Partei war bei der Bundestagswahl knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Das BSW geht von Zählfehlern aus. Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags hält die BSW-Einsprüche jedoch für unbegründet. Erwartet wird, dass das Plenum dieser Linie bei der Abstimmung am Donnerstag folgt. Dann könnte das BSW das Bundesverfassungsgericht anrufen.

    "Eigene Pfründe sichern"

    Mohamed Ali erhob noch einmal schwere Vorwürfe. Der Ausschuss habe Beweise ignoriert, sagte sie. So solle verhindert werden, dass das BSW in den Bundestag komme und die Mehrheitsverhältnisse ändere. "An einem offenkundig falsch ausgezählten Ergebnis festzuhalten, nur um die eigenen Pfründe zu sichern, ist eine klare Missachtung des Wählerwillens", meinte Mohamed Ali.

    Der Co-Vorsitzende Fabio De Masi sagte: "Für die Kanzlermehrheit und die eigenen Mandate riskiert der Bundestag eine Verfassungskrise und ein blaues Auge in Karlsruhe." Parteigründerin Wagenknecht zog den Vergleich zu einer "Bananenrepublik" und ergänzte: "Wenn wir noch in einem Rechtsstaat leben, wird das Bundesverfassungsgericht im Namen der Demokratie eine Neuauszählung anordnen."

    1.000 Seiten Akten

    Der Wahlprüfungsausschuss hatte sein Ergebnis verteidigt und sich gegen Vorwürfe der Befangenheit verwahrt. Rund 1.000 Seiten Akten seien durchgearbeitet worden. Man habe die BSW-Einsprüche sehr ernst genommen und sehr genau geprüft, doch hätten sie sich als unzutreffend herausgestellt, begründete das Gremium seine Entscheidung vor knapp zwei Wochen. Maßstab seien die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und die ständige Rechtsprechung gewesen./vsr/DP/zb






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