Urteil

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    Amazon darf Video-Kunden keine Werbung aufzwängen

    Für Sie zusammengefasst
    • Amazon darf Vertragsbedingungen nicht einseitig ändern.
    • Gericht urteilt: Werbung verstößt gegen lauteren Wettbewerb.
    • Amazon plant, Urteil zu prüfen und möglicherweise anzufechten.
    Urteil - Amazon darf Video-Kunden keine Werbung aufzwängen

    MÜNCHEN (dpa-AFX) - Das Landgericht München I hat Amazon gemaßregelt: Das US-Unternehmen darf in Deutschland nicht einseitig die Vertragsbedingungen seines Streamingdiensts Prime Video ändern und den Zuschauern Werbespots auf Bildschirme und Displays schicken. Damit hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen eine Klage gegen Amazon gewonnen, wie das Gericht mitteilte. Amazon soll den Kunden nun ein "Berichtigungsschreiben" schicken.

    Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig, Amazon behält sich eine Anfechtung der Entscheidung vor: "Wir werden das Urteil prüfen, um unsere nächsten Schritte zu bestimmen", sagte ein Sprecher.

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    Werbefrei kostet 2,99 Euro mehr

    Laut Urteil hatte Amazon demnach Anfang 2024 die Prime Video-Kundschaft per Mail informiert, dass ab Februar in begrenztem Umfang Werbung gesendet würde. Wer keine Werbung sehen wollte, sollte im Monat 2,99 Euro mehr zahlen. Die 33. Zivilkammer sieht in diesem Vorgehen einen Verstoß gegen den lauteren Wettbewerb.

    Gericht: Kunden müssen sich auf Vertrag verlassen können

    Die Richter werteten die Mail als irreführend. Denn Amazon spiegelte den Kunden laut Urteil vor, zu einer einseitigen Vertragsänderung berechtigt zu sein. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass weder die Amazon-Nutzungsbedingungen noch das Gesetz eine solche einseitige Änderung erlauben. Bei Vertragsabschluss hätten sich die Kunden auf ein werbefreies Angebot eingestellt, heißt es in der Gerichtsmitteilung. Und weil Amazon ein werbefreies Programm zum "Vertragsgegenstand" gemacht habe, müsse sich das Unternehmen daran festhalten lassen.

    Amazon nicht einverstanden

    Amazon widersprach: "Obwohl wir die Entscheidung des Gerichts respektieren, sind wir mit den Schlussfolgerungen nicht einverstanden", sagte der Unternehmenssprecher. "Wir haben unsere Kunden transparent, im Voraus und in Übereinstimmung mit geltendem Recht über das Update zu Werbung bei Prime Video informiert."/cho/DP/stk

    Amazon

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    Zusätzliche Unternehmensinformationen zur Amazon Aktie

    Die Amazon Aktie wird zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Nachricht mit einem Plus von +1,84 % und einem Kurs von 192,9 auf Tradegate (17. Dezember 2025, 13:04 Uhr) gehandelt.

    Auf 7 Tage gesehen hat sich der Kurs der Amazon Aktie um -7,19 % verändert. Der Gewinn auf 30 Tage beträgt +3,20 %.

    Die Marktkapitalisierung von Amazon bezifferte sich zuletzt auf 2,11 Bil..






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    Urteil Amazon darf Video-Kunden keine Werbung aufzwängen Das Landgericht München I hat Amazon gemaßregelt: Das US-Unternehmen darf in Deutschland nicht einseitig die Vertragsbedingungen seines Streamingdiensts Prime Video ändern und den Zuschauern Werbespots auf Bildschirme und Displays schicken. Damit …

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