Sammelklage gegen Amazon

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    Bundesamt öffnet Klageregister

    Für Sie zusammengefasst
    • Sammelklage gegen Amazon wegen Prime-Preiserhöhung
    • Kunden können sich im Klageregister eintragen
    • OLG Düsseldorf erklärt Preisanpassung für unwirksam
    Sammelklage gegen Amazon - Bundesamt öffnet Klageregister

    DÜSSELDORF/MÜNCHEN (dpa-AFX) - Im Rechtsstreit um eine Preiserhöhung beim Prime-Abonnement des Online-Händlers Amazon im Sommer 2022 können sich Kunden jetzt einer Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW anschließen. Für die Teilnahme an der Klage müssen sie sich in ein sogenanntes Klageregister beim Bundesamt für Justiz (BfJ) eintragen, wie die Verbraucherzentrale mitteilte.

    Amazon hatte im Sommer 2022 den Preis für das Prime-Abonnement in Deutschland erhöht. Davon betroffen waren laut Verbraucherzentrale "Millionen Verbraucher:innen". Aus Sicht der Verbraucherschützer ist die Erhöhung rechtswidrig.

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    Urteil OLG Düsseldorf: Preisanpassungsklausel unwirksam

    Eine Klage dagegen vor dem Landgericht und in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gegen Amazon wurde in beiden Instanzen im Sinne der Verbraucherzentrale entschieden: Die Richter erklärten die Preisanpassungsklausel für das deutsche Prime-Mitgliedsprogramm für unwirksam. Weil Amazon dagegen Revision beim Bundesgerichtshof einlegte, ist die jüngste Entscheidung aber nicht rechtskräftig.

    Vor diesem Hintergrund erhob die Verbraucherzentrale im Dezember 2025 eine Sammelklage (Az. I-13 VKl 1/25) beim zuständigen Oberlandesgericht Hamm. "Ist die Klage erfolgreich, könnten Verbraucher:innen, die sich im Klageregister eintragen, zu viel gezahlte Beiträge zurückerhalten", erklärte die VZ NRW. "Je nach Abo-Modell wären das derzeit bis zu circa 60 Euro. Abhängig von der Dauer des Verfahrens erhöht sich diese Summe noch", sagte VZ-Vorstand Wolfgang Schuldzinski.

    Termin für mündliche Verhandlung noch offen

    Wann sich das OLG Hamm mit dem Fall befassen wird, steht noch nicht fest. Laut BfJ ist eine Anmeldung im Register bis zum Ablauf von drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung möglich.

    "Die einseitige Preiserhöhung ohne ausdrückliche Zustimmung der Kund:innen war unzulässig", so Schuldzinski. "Der Gang vor Gericht ist für den Einzelnen aber mühsam, deshalb bieten wir Betroffenen mit der Sammelklage einen einfachen Weg, um unkompliziert und kostenlos ihre Rechte durchzusetzen."

    Amazon: Haben Kunden transparent informiert

    Amazon wies die Vorwürfe erneut zurück. "Wir haben Kund:innen transparent und unter Einhaltung geltenden Rechts über die Änderungen der Prime Mitgliedsgebühr informiert", sagte ein Amazon-Sprecher auf Anfrage.

    Kundinnen und Kunden hätten immer das Recht, jederzeit ihre Prime-Mitgliedschaft zu kündigen. "Wir haben in unseren Mitteilungen wiederholt klare Informationen dazu zur Verfügung gestellt." Weil man mit dem Urteil des OLG Düsseldorf nicht übereinstimme, habe man Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.

    Die VZ NRW wies darauf hin, dass derzeit noch eine weitere Sammelklage einer Verbraucherzentrale gegen Amazon laufe. Dabei klage die Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Erhöhung der Werbequote im Streaming-Dienst "Prime Video". Es handele sich um zwei unabhängige Verfahren./tob/DP/men

    Amazon

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    Zusätzliche Unternehmensinformationen zur Amazon Aktie

    Die Amazon Aktie wird zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Nachricht mit einem Plus von 0,00 % und einem Kurs von 211,3 auf Tradegate (13. Januar 2026, 14:09 Uhr) gehandelt.

    Auf 7 Tage gesehen hat sich der Kurs der Amazon Aktie um -2,45 % verändert. Der Verlust auf 30 Tage beträgt -15,96 %.

    Die Marktkapitalisierung von Amazon bezifferte sich zuletzt auf 1,83 Bil..






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