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    Verbraucherzentrale und Eventim einigen sich auf Vergleich

    Für Sie zusammengefasst
    • Vergleich zwischen Verbraucherzentrale und Eventim erzielt.
    • 20-Euro-Gutschein für betroffene Verbraucher verfügbar.
    • Keine generelle Erstattungspflicht für Eventim anerkannt.
    Verbraucherzentrale und Eventim einigen sich auf Vergleich

    BERLIN/HAMBURG (dpa-AFX) - Im Streit um die Rückerstattung von Ticketbestellungen haben sich der Verbraucherzentrale Bundesverband und der Ticketanbieter CTS Eventim auf einen Vergleich geeinigt. Das Musterfeststellungsverfahren ist damit abgeschlossen, wie beide Seiten bestätigten. Unter anderem ging es um Veranstaltungsabsagen während der Corona-Pandemie.

    Im Klageregister eingetragene Verbraucher können demnach bei Eventim pauschal einen 20-Euro-Gutschein einfordern. Der Gutschein kann über ein Onlineportal abgerufen werden. Mit dem Gutschein seien alle Ansprüche der Verbraucher abgegolten, teilte CTS Eventim auf dem Portal mit.

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    Mehr als 5.000 Verbraucher hatten sich laut Verbraucherzentrale der Musterfeststellungsklage - umgangssprachlich Sammelklage - angeschlossen. "Durch den Vergleich wurde kein genereller Anspruch von Ticketkäufern auf die Erstattung von Gebühren gegen Eventim anerkannt oder festgestellt", teilte die Verbraucherzentrale aus Berlin mit.

    Die Verbraucherzentrale hatte laut einer älteren Mitteilung im Dezember 2022 die Musterfeststellungsklage beim Bayerischen Obersten Landesgericht eingereicht. Die Beratungsstelle für Verbraucher warf Eventim vor, in manchen Fällen Ticketzahlungen nach abgesagten Veranstaltungen teils einbehalten zu haben. Eventim bezeichnete die Klage als unbegründet.

    Musterfeststellungsklagen sind 2018 eingeführt worden

    Musterfeststellungsklagen, bekannt etwa aus dem VW -Abgasskandal, sind im November 2018 vom Gesetzgeber eingeführt worden. Sie ermöglichen Verbraucherverbänden, für Geschädigte zu klagen. Im Fall einer erfolgreichen Klage können Verbraucher sich auf das Urteil berufen, um Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

    In der Praxis müssen Verbraucher nicht immer erneut klagen - etwa, wenn es zu einem Vergleich kommt./lkm/DP/nas

     

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