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    DGAP-News  1442  0 Kommentare RHÖN-KLINIKUM AG: Neue Entscheidung im Kartellverfahren

    RHÖN-KLINIKUM AG / Rechtssache/Sonstiges

    11.04.2007

    Veröffentlichung einer Corporate-News, übermittelt durch die DGAP - ein
    Unternehmen der EquityStory AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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    ? OLG Düsseldorf weist Beschwerde der RHÖN-KLINIKUM AG gegen das
    Bundeskartellamt zurück

    ? RHÖN-KLINIKUM AG wird weitere rechtliche Schritte prüfen lassen

    ? Wachstumsstrategie des Konzerns bleibt unberührt

    Bad Neustadt a. d. Saale, den 11. April 2007
    ----- Heute hat das
    Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf die Beschwerde der RHÖN-KLINIKUM AG im
    Kartellverfahren ´Kreiskrankenhäuser Rhön-Grabfeld an den Standorten Bad
    Neustadt und Mellrichstadt´ zurückgewiesen. Am 10. März 2005 hatte das
    Bundeskartellamt (BKartA) die Übernahme der beiden Kreiskrankenhäuser durch
    die RHÖN-KLINIKUM AG untersagt. Dagegen hatte das Unternehmen vor dem OLG
    Düsseldorf Beschwerde eingelegt. Am 5. Oktober 2005 hatte das Gericht das
    BKartA zunächst per Aufklärungsbeschluss zu weiteren Ermittlungen über den
    sachlich relevanten Markt aufgefordert.

    Die Entscheidung des Senats, die Fusionskontrolle auch auf den regulierten
    Krankenhausmarkt anzuwenden, hat weitreichende Bedeutung für das
    Gesundheitswesen, denn sie steht in deutlichem Widerspruch zur geltenden
    Gesundheits- und Sozialgesetzgebung. Diese fördert seit Jahren
    Verbundkonzepte in der Krankenversorgung, da eine einrichtungsübergreifend
    auf den Patienten abgestimmte Behandlung nachgewiesene Qualitäts- und
    Kostenvorteile mit sich bringt.

    ´Die ausgesprochen enge gesetzliche Auslegung können wir in der
    vorliegenden Form nicht akzeptieren´, so Wolfgang Pföhler,
    Vorstandsvorsitzender der RHÖN-KLINIKUM AG; ´weitere rechtliche Schritte
    werden umgehend geprüft. Sollte in dieser Frage Formalismus Vorrang vor den
    Werten und Zielen unseres Gesundheitssystems erhalten, droht eine teurere
    und qualitativ schlechtere Patientenversorgung in Deutschland. Die vom
    Gesetzgeber aufgrund der Komplexität der modernen Medizin ausdrücklich
    eingeräumte Möglichkeit zur Netzwerkversorgung wird durch die durch das OLG
    bestätigte jetzige Positionierung des Kartellamtes weitgehend unterlaufen,
    beziehungsweise unmöglich´.

    Das neben dem Kreiskrankenhaus in Bad Neustadt in diesem Verfahren
    betroffene Kreiskrankenhaus in Mellrichstadt musste mittlerweile aufgrund
    fehlender finanzieller Mittel vom Landkreis Rhön-Grabfeld geschlossen
    werden. ´Wenn Kartellrecht dazu führt, dass die Versorgung auf dem Land
    eingestellt wird, läuft etwas grundlegend falsch in Deutschland. Ich halte
    das auch politisch für klärungsbedürftig´, fügte Wolfgang Pföhler hinzu.

    Die Expansionsstrategie des Konzerns bleibt von der heutigen Entscheidung
    unberührt. Allein seit Ende 2004 hat die RHÖN-KLINIKUM AG 16 Krankenhäuser
    gekauft, darunter das Schwergewicht Universitätsklinikum Gießen und
    Marburg. Keiner dieser Vorgänge ist kartellrechtlich beanstandet worden.
    Obwohl Marktführer, beträgt der Marktanteil des Unternehmens nicht einmal
    drei Prozent. Das hohe - auch kartellrechtlich unstrittige -
    Wachstumspotenzial ist damit offenkundig.


    Sallwey & Partner
    Telemannstr. 18
    60323 Frankfurt
    Tel. 069-97203628


    DGAP 11.04.2007
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    Sprache: Deutsch
    Emittent: RHÖN-KLINIKUM AG
    Schlossplatz 1
    97616 Bad Neustadt a.d.Saale Deutschland
    Telefon: +49 (0)9771 - 65-0
    Fax: +49 (0)9771 - 97 467
    E-mail: fire.ir@rhoen-klinikum-ag.com
    www: www.rhoen-klinikum-ag.com
    ISIN: DE0007042301
    WKN: 704230
    Indizes: MDAX
    Börsen: Amtlicher Markt in Frankfurt (Prime Standard), München;
    Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart

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