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    Kartellamt begrüßt neue Einmal-täglich-Regel an Tankstellen

    Für Sie zusammengefasst
    • Kartellamt nur noch eine Preiserhöhung pro Tag
    • Unfaire Weitergabe Senkungen kommen zu langsam
    • Rasche Einführung gefordert; Wettbewerb bleibt
    Kartellamt begrüßt neue Einmal-täglich-Regel an Tankstellen

    BERLIN (dpa-AFX) - Das Bundeskartellamt hat die geplante Neuregelung begrüßt, dass Tankstellen künftig nur noch einmal am Tag die Preise erhöhen dürfen. "In der Spitze haben wir an einem Tag bis zu 50 Preisänderungen an der Tankstelle gesehen", sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. "Ein wirksamer Preisvergleich wird den Verbraucherinnen und Verbrauchern damit fast unmöglich gemacht und die ursprüngliche Idee der Markttransparenzstelle ad absurdum geführt. Nur eine Preiserhöhung am Tag - das bringt Transparenz."

    Kartellamt: Lage wirft Frage auf

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    Infolge des Iran-Kriegs sind die Öl- und Spritpreise stark gestiegen. Mundt sagte, die Preissetzung der Branche müsse für die Nachfrager nachvollziehbar bleiben. "Wenn Preissenkungen nicht ebenso rasch an die nächste Handelsstufe weitergegeben werden wie Preiserhöhungen, wirft das Fragen auf. Auch zeitweise Entkopplungen von Diesel und Benzinpreisen vom Rohölpreis sind in diesem Zusammenhang zumindest erklärungsbedürftig." Das Bundeskartellamt sei hierzu im Austausch mit den Mineralölunternehmen.

    Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte die Neuregelung an Tankstellen damit begründet, dass der "Raketen- und Federeffekt" durchbrochen werden solle. Dieser beschreibt, dass Kraftstoffpreise bei höheren Rohölkosten extrem schnell steigen - wie eine Rakete - und bei fallenden Kosten dann nur langsam sinken - wie Federn. Politiker hatten Mineralölkonzernen eine "Abzocke" an Tankstellen vorgeworfen.

    Wann kommt neue Regel?

    Reiche sagte, das neue Modell solle so rasch wie möglich eingeführt werden. Ob dazu Gesetze geändert werden müssen oder eine Verordnung reicht, ist offen - eine Gesetzesänderung würde länger dauern. Politiker von CDU und SPD haben Reiche aufgefordert, das Modell bereits in der nächsten Woche einzuführen.

    Aus Sicht der Monopolkommission können Verbraucherinnen und Verbraucher durch das Modell vor abrupten Preissprüngen geschützt werden, ohne den Wettbewerb auszuhebeln, wie es in einer Stellungnahme hieß./hoe/DP/stk

     

    Zusätzliche Unternehmensinformationen zur Shell Aktie

    Die Shell Aktie wird zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Nachricht mit einem Plus von +0,57 % und einem Kurs von 5,993 auf Tradegate (12. März 2026, 13:44 Uhr) gehandelt.

    Auf 7 Tage gesehen hat sich der Kurs der Shell Aktie um -2,61 % verändert. Der Verlust auf 30 Tage beträgt -3,73 %.

    Die Marktkapitalisierung von Shell bezifferte sich zuletzt auf 213,44 Mrd..






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