Klage gegen WhatsApp

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    Übermittlung an Facebook nicht erlaubt

    Für Sie zusammengefasst
    • Gericht: WhatsApp darf Daten an Facebook nicht
    • Gericht verweigert Löschung; WhatsApp leugnet.
    • vzbv: Einwilligungen dürfen nicht erschlichen.
    Klage gegen WhatsApp - Übermittlung an Facebook nicht erlaubt

    BERLIN (dpa-AFX) - Ein Berliner Gericht hat eine Übertragung personenbezogener Daten in Deutschland ansässiger Nutzer von WhatsApp an Facebook für rechtswidrig erklärt. Wie aus dem Urteil hervorgeht, soll es die Plattform unterlassen, diese Daten sowie die im WhatsApp-Account der Nutzer gespeicherten Daten von Menschen, die den Messenger selbst nicht nutzen, an Facebook weiterzugeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

    Der Dachverband hatte in dem Verfahren, das sich gegen eine Änderung der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie von 2016 richtete, auch eine Löschung bereits übermittelter Daten gefordert. Hier ging das Gericht allerdings nicht mit. Vielmehr verwies die Zivilkammer des Landgerichts Berlin II darauf, dass die Beklagte erklärt habe, "nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben".

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    Verbot aus Hamburg

    Nachdem der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit am 23. September 2016 eine Anordnung erlassen hatte, die es Facebook untersagt, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern, habe man darauf verzichtet, in der Europäischen Union entsprechende Daten mit Facebook zu teilen, führte der Prozessbevollmächtigte des beklagten Unternehmens laut Urteil aus.

    Anhaltspunkte dafür, dass WhatsApp die Daten sehr wohl übermittelt habe, seien von den Verbraucherschützern nicht genannt worden, begründete das Gericht seine Entscheidung. Die Nutzer wurden im August 2016 auf der Website und über eine Push-Nachricht auf eine Änderung der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie informiert und hierzu um Zustimmung gebeten.

    Verbraucherschützer sprechen von "fragwürdigen Methoden"

    Ramona Pop, Vorständin des Bundesverbands, zeigt sich dennoch zufrieden mit dem Urteil. Sie sagt: "Das Gericht hat klargestellt: Eine Einwilligung zur Verknüpfung persönliche Daten darf nicht erschlichen werden." Meta und andere Plattformen versuchten bis heute, "ihre Marktmacht durch Übernahmen zu vergrößern und eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten mit aus Sicht des vzbv fragwürdigen Methoden zu erhalten".

    Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zu Meta, das damals noch Facebook Inc. hieß. Zum Konzern gehört unter anderem auch die Plattform Instagram.

    Das Verfahren hatte sich fast zehn Jahre lang hingezogen, weil erst geklärt werden musste, wer bei Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung überhaupt zur Klage berechtigt ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig./abc/DP/zb

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