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    Schleswig-Holstein startet Initiative zur Zuckersteuer

    Für Sie zusammengefasst
    • Schleswig Holstein initiiert Steuer auf gezuckerte
    • Hersteller sollen Zuckergehalt ihrer Produkte jetzt
    • Altersgrenze 16 Jahre im Verkauf von Energy Drinks
    Schleswig-Holstein startet Initiative zur Zuckersteuer

    BERLIN (dpa-AFX) - Schleswig-Holstein schwarz-grüne Landesregierung hat eine Bundesratsinitiative zur Zuckersteuer auf den Weg gebracht. "Hersteller erhalten dadurch einen klaren Anreiz, den Zuckergehalt ihrer Produkte zu reduzieren, um einen höheren Preis zu vermeiden und wettbewerbsfähig zu bleiben", sagte Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU) nach einer Kabinettssitzung. Sie verwies auf Erfahrungen aus Großbritannien nach Einführung einer Zuckersteuer.

    Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) hatte bereits angekündigt, eine Steuer auf gezuckerte Getränke über den Bundesrat durchsetzen zu wollen. Zuvor war die Nord-CDU von Günther mit einem entsprechenden Antrag auf dem Bundesparteitag gescheitert. Dieser sah vor, dass die Partei die Einführung einer Steuer auf Getränke mit hohem Zuckeranteil fordern solle. Sie sollte mit gestaffelten Sätzen Anreize setzen, den Zuckergehalt zu senken. Gefordert wurde darin auch eine Altersgrenze von 16 Jahren für Energy-Drinks.

    Energy-Drinks

    Auch die Bundesratsinitiative sieht eine gesetzliche Altersgrenze von 16 Jahren für den Verkauf von koffeinhaltigen Erfrischungsgetränken (Energy-Drinks) vor. "Energy-Drinks sind kein harmloses Trendgetränk - sie gefährden die Gesundheit unserer Kinder und Jugendlichen", sagte Verbraucherschutzministerin Cornelia Schmachtenberg (CDU). "Schon eine Dose kann die empfohlene maximale Koffeinzufuhr eines Tages überschreiten und zu Herzrasen, Blutdruckanstieg, Schlafstörungen und Nervosität führen."

    In dem Antrag aus Schleswig-Holstein wird die Bundesregierung aufgefordert, eine Steuer oder Abgabe sowie andere geeignete Maßnahmen auf den Weg zu bringen, die Anreize für Unternehmen schaffen, den Zuckergehalt von stark zuckerhaltigen Erfrischungsgetränken wie Limonaden und Brausen sowie koffeinhaltigen Erfrischungsgetränken zu reduzieren. Darüber soll die Länderkammer am 27. März beraten./akl/DP/men






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