Datenklau bei Facebook
35 Millionen Italiener betroffen: Meta kämpft gegen Klage
Facebook-Datenleck: Meta kämpft gegen Klage wegen gestohlener Nutzerdaten und Privatsphäre-Verstößen!
- Mailänder Gericht erlaubt Sammelklage gegen Meta
- 533 Mio Nutzer betroffen, rund 35 Mio in Italien
- Meta bestreitet Verstoß und will Urteil anfechten
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Meta muss sich in Italien einer Sammelklage stellen, nachdem ein Gericht in Mailand einer Klage eines Verbraucherverbandes wegen angeblicher Verstöße gegen die Privatsphäre stattgegeben hat, berichtete Reuters am Dienstag. Die von der Verbraucherorganisation CTCU eingereichte Klage bezieht sich auf Datendiebstahlvorfälle, die die Facebook-Plattform von Meta zwischen Januar 2018 und September 2019 betrafen.
Die Organisation fordert eine Entschädigung im Namen von Nutzern, die die Kontrolle über ihre persönlichen Daten verloren haben oder zu verlieren befürchten. Das Unternehmen gab den Datenverstoß 2021 bekannt und erklärte, dass weltweit 533 Millionen Facebook-Nutzer betroffen seien. Eine juristische Quelle teilte Reuters mit, dass schätzungsweise 35 Millionen Nutzer in Italien betroffen waren.
In dem sogenannten "Data Scraping"-Vorfall wurden über einen längeren Zeitraum automatisiert persönliche Nutzerdaten abgegriffen. Kriminelle oder automatisierte Systeme konnten dabei über Schnittstellen oder ungeschützte Wege eindeutig personenbezogene Daten von Facebook‑Profilen extrahieren (Scraping). Diese Daten umfassten u. a. Telefonnummern, Namen, E‑Mail‑Adressen, Angaben zum Beziehungsstatus oder Wohnort – also Informationen, die man normalerweise nicht öffentlich und frei verfügbar erwartet.
Scraping passiert, wenn Dritte automatisierte Programme (Bots) einsetzen, um große Mengen von Daten von Webseiten auszulesen und zu speichern – oft ohne Wissen oder Zustimmung der Nutzer. Mobilnummern und andere Daten können dann z. B. auf Hackerplattformen weiterverbreitet werden. Parallel laufen in mehreren EU‑Ländern ähnliche Sammelklagen und Schadensersatzforderungen gegen Meta wegen desselben Datenlecks. In Deutschland z. B. können Betroffene mittlerweile auch bis zu mehreren hundert Euro pro Person verlangen, weil das bloße Verlieren der Kontrolle über Daten bereits als Schaden gesehen wird.
Meta hat erklärt, dass das Mailänder Urteil nur eine Verfahrensfrage sei und keine rechtliche Feststellung, dass das Unternehmen gegen Datenschutzgesetze verstoßen habe. Sie wollen die Klage weiter anfechten und sind "zuversichtlich", dass sie letztlich abgewiesen wird.
Autor: Paul Späthling, wallstreetONLINE Redaktion
Die Meta Platforms (A) Aktie wird zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Nachricht mit einem Minus von -0,04 % und einem Kurs von 561,5EUR auf Tradegate (15. April 2026, 09:05 Uhr) gehandelt.

