Fabasoft AG: Aktienrückkauf beschlossen – Was bedeutet das?
Die Fabasoft AG startet ein neues Aktienrückkaufprogramm: Bis zu 2 Mio. Euro sollen investiert werden, um eigene Aktien über die Börse zurückzuerwerben.
Foto: Fabasoft International Services GmbH
- Der Vorstand der Fabasoft AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates den Erwerb eigener Aktien beschlossen; Grundlage ist die Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 9. Juli 2025 (öAktG).
- Maximal sollen Aktien im Gesamtvolumen von bis zu EUR 2.000.000,00 (ohne Erwerbsnebenkosten) zurückgekauft werden.
- Auf Basis des XETRA-Schlusskurses vom 17. April 2026 entspricht das einem Anteil von rund 1,5% des Grundkapitals.
- Der Rückkauf erfolgt über die Börse unter Führung einer Bank, die Zeitpunkte unabhängig trifft, und unter Beachtung der Safe‑Harbour‑Regelung (Art. 5 Verordnung (EU) Nr. 596/2014) mit Ausnahme des Rückerwerbszwecks.
- Der Zweck des Rückerwerbs ist weiter gefasst als in Art. 5 Abs. 2 der Verordnung vorgesehen; die Aktien können für alle in der HV‑Ermächtigung vom 9. Juli 2025 genannten Zwecke verwendet werden.
- Geplanter Beginn ist der 22. April 2026; das Programm läuft längstens bis zum 31. Januar 2027; weitere Details werden vor Programmstart veröffentlicht.
Der Kurs von Fabasoft lag zum Zeitpunkt der Nachricht bei 12,200EUR und lag im Vergleich zum Vortag mit +2,52 % im
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35 Minuten nach Veröffentlichung des Artikels lag der Kurs bei 12,000EUR das entspricht einem Minus von -1,64 % seit der
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