Erstattung für Flugausfall auch bei teurem Kerosin
- Passagierrechte gelten bei Kerosinkostenfolgen
- Treibstoffmangel kann außergewöhnlicher Umstand sein
- Ticketpreis muss von Beginn an klar und feststehen
BRÜSSEL (dpa-AFX) - Wenn ein Flug wegen hoher Kerosinkosten gestrichen wird, haben Verbraucher auch in der derzeitigen Energiekrise ein Recht auf Erstattung. Wie die Europäische Kommission mitteilte, gelten die EU-Fluggastrechte auch in diesem Fall für Reisende. "Sie haben Anspruch auf Erstattung, Umbuchung oder Rückbeförderung, Betreuung am Flughafen sowie auf Ausgleichszahlungen bei kurzfristigen Stornierungen", bekräftigte die Brüsseler Behörde.
Anders sieht es aus, wenn ein Flug wegen Treibstoffmangels nicht abhebt: Ein solcher Mangel kann ein außergewöhnlicher Umstand sein und damit Fluggesellschaften von Zahlung einer finanziellen Ausgleichsleistung befreien.
Infolge der wegen des Iran-Kriegs gestörten Öltransporte durch die Straße von Hormus schnellten die Preise für den Flugtreibstoff Kerosin in die Höhe. Die Lufthansa und andere Airlines wie etwa die skandinavische SAS sagten deswegen bereits Flüge ab. Derzeit gebe es allerdings keine konkreten Hinweise auf Treibstoffengpässe, so die Kommission. "Sollte der Konflikt jedoch andauern, könnten Versorgungsunterbrechungen auftreten, insbesondere bei Kerosin", hieß es. Reisende müssten möglicherweise mit Beeinträchtigungen rechnen.
Ticketpreis darf nicht nachträglich verändert werden
Die EU-Kommission stellte darüber hinaus klar, dass der Ticketpreis für Verbraucher von Anfang an klar sein muss und nicht nachträglich noch erhöht werden darf. So seien etwa Treibstoffzuschläge nicht zulässig. Bei Pauschalreisen gälten unter Umständen andere Regeln.
Wie aus veröffentlichten Leitlinien der Kommission zudem hervorgeht, prüfen Branchenvertreter derzeit die vorübergehende Nutzung einer anderen Kerosinart in Europa, um die Versorgung auch bei möglichen Engpässen aufrechterhalten zu können. Hier sieht die EU-Kommission keine Hindernisse, sondern verweist auf entsprechende Regelungen der europäischen Flugsicherheitsbehörde EASA./rdz/DP/jha
Zusätzliche Unternehmensinformationen zur Deutsche Lufthansa Aktie
Die Deutsche Lufthansa Aktie wird zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Nachricht mit einem Minus von -1,19 % und einem Kurs von 8,162 auf Tradegate (08. Mai 2026, 14:09 Uhr) gehandelt.
Auf 7 Tage gesehen hat sich der Kurs der Deutsche Lufthansa Aktie um +8,59 % verändert. Der Gewinn auf 30 Tage beträgt +16,44 %.
Die Marktkapitalisierung von Deutsche Lufthansa bezifferte sich zuletzt auf 10,62 Mrd..

