Aurania schliesst Optionsvertrag mit St-Georges ab, um das epithermale Goldprojekt Thor in Island gemeinsam voranzutreiben
Toronto, Ontario, 8. Mai 2026 – Aurania Resources Ltd. (TSXV: ARU; OTCQB: AUIAF; Frankfurt: 20Q) („Aurania“ oder das „Unternehmen“) (- https://www.commodity-tv.com/play/aurania-resources-advancing-multiple ... -) freut sich bekannt zu geben, dass es die zuvor angekündigte Optionsvereinbarung (die „Vereinbarung“) vom 27. April 2026 (das „Datum des Vertragsabschlusses“) mit St-Georges Eco-Mining Corp („St-Georges“) (CSE: SX) und deren hundertprozentiger Tochtergesellschaft Iceland Resources ehf („IR“) abgeschlossen hat, um gemeinsam ein stufenweises Explorationsprogramm zu definieren und durchzuführen, das darauf abzielt, das Goldprojekt Thormodsdalur („Thor’s Valley“ oder das „Projekt“) in Richtung einer ersten modernen Ressourcendefinition voranzutreiben. Weitere Einzelheiten zum Projekt und zur Vereinbarung finden Sie in der Pressemitteilung des Unternehmens vom 28. April 2026.
Gemäß den Bedingungen der Vereinbarung hat Aurania an St. Georges 988.359 Stammaktien (die „Aktien“) zu einem fiktiven Preis pro Aktie von 0,2068 CAD mit einem Gesamtwert von 204.375 CAD (150.000 USD) ausgegeben. Der fiktive Preis pro Aktie entspricht dem volumengewichteten Durchschnittskurs der Aktien an jedem Geschäftstag, beginnend mit dem Datum der Unterzeichnung und endend am letzten Geschäftstag vor dem Abschlussdatum der Vereinbarung. Die an St. Georges ausgegebenen Aktien unterliegen einer Haltefrist von vier Monaten und einem Tag ab dem Ausgabedatum.
Um die Option auf den Erwerb einer 70-prozentigen Beteiligung an dem Projekt (die „Erste Option“) auszuüben, muss Aurania über einen Zeitraum von vier Jahren Explorationsausgaben in Höhe von 5 Millionen US-Dollar wie folgt tätigen:
- Mindestens 500.000 US-Dollar vor dem ersten Jahrestag des Vertragsabschlusses;
- Mindestens 1.000.000 US-Dollar vor dem zweiten Jahrestag des Vertragsabschlusses;
- Mindestens 1.500.000 US-Dollar vor dem dritten Jahrestag des Vertragsabschlusses;
- Mindestens 2.000.000 US-Dollar vor dem vierten Jahrestag des Vertragsabschlusses;
Nach Ausübung der ersten Option hat St-Georges die Wahl, entweder eine 30-prozentige Beteiligung am Projekt im Rahmen eines Joint Ventures beizubehalten oder eine Netto-Schmelzabgabe (NSR) von bis zu 3 % auf das Projekt zu behalten (die „Lizenzgebühr“), wobei diese Lizenzgebühr bei Bedarf so reduziert wird, dass die Gesamtlizenzgebührenbelastung für das Projekt 3 % nicht übersteigt, einschließlich etwaiger bereits bestehender NSR-Lizenzgebühren. Für den Fall, dass die Lizenzgebühr gewährt wird, hat Aurania das Recht, 1 % der Lizenzgebühr für 1.500.000 US-Dollar in bar oder in Aktien (vorbehaltlich der Genehmigung durch die TSX Venture Exchange, falls der Rückkauf in Aktien erfolgt) nach alleinigem Ermessen von Aurania jederzeit vor dem einjährigen Jubiläum der kommerziellen Produktion im Projekt zurückzukaufen.

