Rechtsprofessor: Staatliche Förderung von Meldestellen ist verfassungswidrig
Augsburg. Die staatliche Förderung von Meldestellen, die zulässige politische Meinungsäußerungen im Internet verfolgen, ist nach Einschätzung des Augsburger Staatsrechtlers Prof. Josef Franz Lindner nicht zulässig. Der Staat beauftrage die NGOs mit Aufgaben, die ihm selbst verboten sind. „Der Staat flüchtet sich ins Privatrecht, was nach den verwaltungs- und verfassungsrechtlichen Grundsätzen unzulässig ist, und lässt Andere
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