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    Fabasoft AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

    Für Sie zusammengefasst
    • Vorübergehende Aussetzung Rückkauf 31.05.–13.07.2026
    • Sicherung rechtssicheren Bestands eigener Aktien vor HV
    • Ordentliche Hauptversammlung Fabasoft am 8 Juli 2026

    EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Fabasoft AG / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 – Aktienrückkaufprogramm – Änderungsmeldung
    Fabasoft AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

    29.05.2026 / 19:45 CET/CEST
    Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


    Fabasoft AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

    Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 – Aktienrückkaufprogramm – Änderungsmeldung

    Temporäre Aussetzung des Aktienrückkaufprogramms im Zusammenhang mit der ordentlichen Hauptversammlung 2026


    Linz, am 29. Mai 2026 – Die Fabasoft AG hat mit Ad hoc-Mitteilung vom 20. April 2026 und Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 vom 21. April 2026 ein Aktienrückkaufprogramm angekündigt, welches seit dem 22. April 2026 durchgeführt wird. Hierbei hat die Gesellschaft darauf hingewiesen, dass der Vorstand der Fabasoft AG das Aktienrückkaufprogramm im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit beenden, aussetzen und wieder aufnehmen kann. Weiters hat der Vorstand eine vorübergehende Aussetzung für den Zeitraum vom 15. Juni 2026 bis 13. Juli 2026 (jeweils einschließlich) mitgeteilt.

    Der Vorstand hat heute entschieden, den Zeitraum für die vorübergehende Aussetzung des Aktienrückkaufprogramms bereits mit Wirkung zum 31. Mai 2026 bei gleichbleibendem Enddatum vorzunehmen, so dass für den Zeitraum vom 31. Mai 2026 bis zum 13. Juli 2026 (jeweils einschließlich) keine Fabasoft Aktien zurückgekauft werden. Dies liegt nur darin begründet, die rechtssichere Festsetzung des Bestands an eigenen Aktien im Zusammenhang mit der ordentlichen Hauptversammlung 2026 abzusichern.

    Die ordentliche Hauptversammlung der Fabasoft AG findet am 8. Juli 2026 statt.

     

    Kontakt:
    Mag. Klaus Fahrnberger
    Investor Relations Manager
    E-Mail: ir@fabasoft.com
    Telefon: +43 732 60 61 62 0

     

    Fabasoft AG (ISIN AT0000785407; WKN 922985; Bloomberg Code FAA GY; Reuters Code FAAS.DE)



    29.05.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
    Originalinhalt anzeigen: EQS News


    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: Fabasoft AG
    Honauerstraße 4
    4020 Linz
    Österreich
    Internet: www.fabasoft.com

     
    Ende der Mitteilung EQS News-Service

    2336224  29.05.2026 CET/CEST

     

    Zusätzliche Unternehmensinformationen zur Fabasoft Aktie

    Die Fabasoft Aktie wird zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Nachricht mit einem Plus von +2,50 % und einem Kurs von 12,30 auf Tradegate (29. Mai 2026, 18:53 Uhr) gehandelt.

    Auf 7 Tage gesehen hat sich der Kurs der Fabasoft Aktie um +2,19 % verändert. Der Gewinn auf 30 Tage beträgt +4,87 %.

    Die Marktkapitalisierung von Fabasoft bezifferte sich zuletzt auf 151,25 Mio..






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