Controller-Defekt

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    Millionenstrafe für Nintendo in Frankreich

    Für Sie zusammengefasst
    • Nintendo of Europe zahlt 35 Millionen Euro Strafe
    • Verspätete Information über Joy-Con Drift ab 2018
    • Kostenlose Reparaturbetreuung europaweit seit 2023
    Controller-Defekt - Millionenstrafe für Nintendo in Frankreich

    PARIS (dpa-AFX) - Wegen Fehlfunktionen von Controllern der ersten Generation der Switch-Spielkonsole muss das europäische Tochterunternehmen von Nintendo eine Geldstrafe von 35 Millionen Euro in Frankreich zahlen. Wie die französische Wettbewerbs- und Anti-Betrugsbehörde DGCCRF mit Sitz in Paris mitteilte, akzeptierte Nintendo of Europe die als Vergleich angebotene Geldbuße, um eine Untersuchung wegen irreführender Geschäftspraktiken zu beenden.

    Der französischen Behörde zufolge informierte Nintendo of Europe, das zu dem großen japanischen Videospielkonzern gehört, Verbraucherinnen und Verbraucher nicht transparent über Defekte bei bestimmten Joy-Con-Controllern der 2017 erschienenen Switch 1. Dabei geht es um ein als "Drift" bekanntes Problem, das unter anderem zu ungewollten Bewegungen von Spielfiguren und Blockaden der Controller führt. Die Joy-Con-Controller sind Spielsteuerungen, die sich von der mobilen Konsole abnehmen lassen.

    Die DGCCRF stellte fest, dass Nintendo erst ab 2020 und nicht bereits ab dem Zeitpunkt, an dem das Unternehmen von dem Problem wusste, über den "Drift"-Fehler informierte. Die "verspätete und unvollständige Kommunikation" habe Verbraucher davon abgehalten, den Kundendienst von Nintendo in Anspruch zu nehmen, und einige dazu veranlasst, neue Controller zu kaufen, heißt es in der Mitteilung der DGCCRF. Das Verhalten habe zwischen 2018 und 2023 eine irreführende Geschäftspraxis dargestellt.

    Nintendo: Zustimmung zu Zahlung kein Schuldeingeständnis

    2023 verpflichtete sich Nintendo of Europe offiziell europaweit, die vom Defekt betroffenen Controller kostenlos zu reparieren, auch in den Fällen mit abgelaufener gesetzlicher Gewährleistungsfrist.

    Nintendo of Europe betonte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, dass die Zustimmung zum Vergleich kein Schuldeingeständnis darstelle. Sie spiegele lediglich die "gütliche Beilegung eines rechtlichen Verfahrens" wider. Während der Untersuchung bestritt das Unternehmen seinen Angaben nach, Verbraucher und Verbraucherinnen absichtlich in die Irre geführt zu haben. "Mitte 2019 wies Nintendo die Kundendienstteams an, alle Verbraucherprobleme im Zusammenhang mit Joy-Con offen und nachsichtig zu lösen", heißt es in der Stellungnahme.

    Seit vergangenem Jahr ist die technisch aufgerüstete Nachfolgegeneration, die Switch-2-Konsole, auf dem Markt. Von der ersten Generation wurden mehr als 155 Millionen Geräte in verschiedenen Modifikationen verkauft, von der Nintendo Switch 2 nach Angaben des Konzerns bisher knapp 20 Millionen./vni/DP/jha

    Nintendo

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    Zusätzliche Unternehmensinformationen zur Nintendo Aktie

    Die Nintendo Aktie wird zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Nachricht mit einem Plus von +6,55 % und einem Kurs von 43,05 auf Tradegate (08. Juni 2026, 18:51 Uhr) gehandelt.

    Auf 7 Tage gesehen hat sich der Kurs der Nintendo Aktie um -3,06 % verändert. Der Verlust auf 30 Tage beträgt -0,73 %.

    Die Marktkapitalisierung von Nintendo bezifferte sich zuletzt auf 48,98 Mrd..







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